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simpliTV hat dem Datenschutzrecht durch seine Geschäftsbedingungen widersprochen.

Redaktion 29.05.2018

Urteil: simpliTV darf Zustimmung zu Werbung nicht erzwingen

Oberlandesgericht Wien gab VKI recht.

WIEN. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von simpliTV haben dem Unternehmen die Verwendung und Weitergabe von Kundendaten für Werbung erlaubt. Dagegen hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nun laut VKI die eingeklagten Bestimmungen für gesetzwidrig - ebenso wie die kostenpflichtige Kundendienst-Hotline. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wollten Konsumenten Dienste von simpliTV (u.a. HD-Fernsehen über Empfang per Zimmerantenne) in Anspruch nehmen, mussten sie bei Vertragsabschluss den vom VKI beanstandeten Geschäftsbedingungen zustimmen. Diese enthielten Klauseln, nach denen simpliTV und dessen verbundene Unternehmen wie der ORF oder die Gebühren Info Service GmbH (GIS) die Daten der Kunden für Werbezwecke verwenden durften. Das widerspricht aber dem Datenschutzgesetz, betonten die Konsumentenschützer am Dienstag. Denn dieses sieht für die Gültigkeit der Zustimmung zur Verarbeitung und Weitergabe von Daten vor, dass der Betroffene ohne Zwang zustimmt.

Daher hat der VKI im Auftrag des Sozialministeriums die simpli services GmbH & Co KG erfolgreich geklagt. Auch in einem weiteren Punkt entschied das OLG Wien im Sinne des VKI: Für die Kundendienst-Hotline verwendete simpliTV eine 0810-Nummer; Anrufe zu einer solchen Nummer können allerdings Zusatzkosten verursachen. Laut simpliTV waren es hier bis zu zehn Cent pro Minute. Privaten Vertragskunden darf jedoch für die Benutzung der Kundendienst-Hotline des Unternehmens kein zusätzliches Entgelt verrechnet werden. Diese Praxis wurde daher als gesetzwidrig beurteilt. (APA)

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