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Redaktion 10.09.2015

Verboten bekömmlich

Jürgen Hofer

Der Duden beschreibt das Wort „bekömmlich“ als verträglich, beispielhaft definiert anhand von leicht bekömmlichem Essen, und führt als Synonyme leicht verdaulich oder verträglich an. Bekannt in diesem Zusammenhang auch der Ausspruch „Wohl bekomms!“ im Sinne von „Guten Appetit“ oder aber auch „Prost“. Und genau diese Bekömmlichkeit stößt einem deutschen Gericht sauer auf: Dieses untersagte vor Kurzem einem Baden-Württembergischen Bierbrauer, sein Bier mit dem Attribut „bekömmlich“ zu bewerben. Das verstoße gegen EU-Recht, wonach man alkoholische Getränke nicht mit Angaben versehen dürfe, die eine Verbesserung der Gesundheit versprechen. In diesem Fall suggeriere man, dass Bier für den Körper verträglich sei, so der Richterspruch.
Die Frage sei erlaubt, für wie unfähig man Bier genießende, erwachsene Menschen hält, wenn man ihnen unterstellt, durch eine Werbebotschaft alle Risiken des Alkoholkonsums zu vergessen. Aber vielleicht wird der Konsument ja wirklich erst mündig, wenn man das nächste Gesetz durch die Gremien jagt: Das Verbot sinnloser Verbote.

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