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VÖZ-Präsident Markus Mair in einer ersten Reaktion auf die Ankündigungen.

Redaktion 03.03.2022

VÖZ verwundert über Google-Vorstoß

Leistungsschutzrecht sei „wesentlicher Bestandteil der Refinanzierung von Medienhäusern“, so der VÖZ. Saubere Umsetzung von Urheberrechtsnovelle und Leistungsschutzrecht für Präsident Mair ein Gebot der Stunde.

WIEN. Der Online-Riese Google hat in den vergangenen Wochen Verhandlungen mit österreichischen Verlagen aufgenommen und mehr als 400 Angebote unterbreitet. Ziel ist es, bis 1. April 2022 Einigungen für die Verwendung von über "kurze Auszüge" hinausgehende Inhalte zu erreichen, um weiterhin erweiterte Nachrichtenvorschauen anzeigen zu können. Klappt dies nicht, werden künftig nach Suchanfragen lediglich Schlagzeile und Link angezeigt, um Sanktionen auszuschließen.

Verwundert zeigt man sich nun beim Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) über den Umstand, „wonach einzelne Suchmaschinenbetreiber, um der Urheberrechtsnovelle zu entsprechen, Vertragsabschlüsse einfordern und andernfalls ab 1. April die Anzeige von erweiterten Nachrichtenvorschauen einschränken würden“, so der VÖZ in einer Aussendung.

VÖZ-Präsident Markus Mair in einer ersten Reaktion auf die Ankündigungen: „Der Verband Österreichischer Zeitungen ist an einer sauberen Umsetzung der Urheberrechtsnovelle sowie des damit verbundenen Leistungsschutzrechts interessiert. In den kommenden Wochen werden wir die grundlegenden Entscheidungen dazu treffen“, sagt. „Für uns steht jedoch fest, dass das Leistungsschutzrecht, das gegen viele Widerstände erkämpft worden ist, ein wesentlicher Bestandteil der Refinanzierung von Medienhäusern verlegerischer Herkunft bleiben muss.“

Geschäftsführer Gerald Grünberger verweist zudem darauf, dass der VÖZ die Aktivitäten von marktbeherrschenden Onlinediensten in Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht aufmerksam verfolgt: „Ultimaten sind für mich wenig nachvollziehbar – umso mehr, wenn sie von marktbeherrschenden Onlinediensten ausgesprochen werden“, sagt Grünberger. „Als Verband, der die Interessen österreichischer Zeitungsverlage auch hinsichtlich ihrer Onlineportale vertritt, beobachten wir das Verhalten der Global Player genau. Wo erforderlich, veranlassen wir auch Überprüfungen durch die Bundeswettbewerbsbehörde.“

Hintergrund der ganzen Causa ist die Ende des Vorjahres beschlossene Urheberrechtsnovelle, die die Einführung eines Leistungsschutzrechts mit sich brachte und mit Beginn nächsten Monats Sanktionen für die Verwendung von Inhalten ohne ausreichende Genehmigung der Verlage vorsieht. Um weiterhin auch kurze Abrisse aus den Artikeln anzeigen zu können, unterbreitete Google den Verlagen nun Angebote. Diese variieren erheblich, reichen aber bis in den fünf- und sechsstelligen Bereich, wie Google-Österreich-Direktorin Christine Antlanger-Winter in einem Blogeintrag festhielt.

Verlage, deren Inhalte häufig per Google Search, News oder Discover erscheinen, sollen höhere Zahlungen erhalten.

In dem Blogeintrag wurde auch der erwirtschaftete Umsatz aus Klicks auf Anzeigen bei nachrichtenbezogenen Suchanfragen in Österreich preisgegeben: 4,5 Mio. € soll Google auf diesem Weg 2020 eingenommen haben. Allerdings machen nachrichtenbezogenen Suchanfragen auch weniger als zwei Prozent aus. Die Mehrheit sind kommerziellen Hintergrunds.

In anderen Ländern liegen bereits Einigungen von Google mit Presseverlegern vor. In Deutschland beispielsweise mit Spiegel, Die Zeit oder Handelsblatt. (red)

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