MOBILITY BUSINESS
© Panthermedia.net/Somatuscani

Mit den neuen Steuererleichterungen wird die Nutzung von E-Autos als Firmenfahrzeuge noch interessanter.

Jürgen Zacharias 23.09.2022

Beladen von Dienst-E-Autos wird steuerfrei

Maßnahme zur Abschaffung der „kalten Progression“: Ab 1. Jänner soll das Tanken von E-Autos als Firmenwagen steuerfrei werden.

WIEN. Die Regierung bringt für E-Autos weitere Steuererleichterungen auf den Weg. Das bisher lohnsteuerpflichtige Beladen von Firmen-E-Autos soll laut Medienberichten ab kommendem Jahr 2023 steuerfrei werden. Schon zuvor war die Anschaffung von im Firmenbetrieb genutzten E-Autos kein Sachbezug und damit nicht steuerpflichtig. Für die Kosten bei externen Ladestationen galt dies jedoch nicht.

Das Vorhaben gehe aus dem Ministerratsvortrag von Finanzminister Magnus Brunner zur Abschaffung der „kalten Progression“ hervor, die vor wenigen Tagen beschlossen wurde. Auch die Nutzung von Carsharing bei emissionsfreien Fahrzeugen wie E-Autos oder E-Bikes für Mitarbeiter soll demnach künftig mit 200 € pro Jahr gefördert werden. (jz)

 

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL