BERLIN. Der oberösterreichische Autozulieferer Miba und der deutsche Metallverarbeiter Zollern haben bei ihrem Antrag auf eine Ministererlaubnis für ein Gemeinschaftsunternehmen für Gleitlager einen Rückschlag hinnehmen müssen. Die Monopolkommission empfiehlt Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die Erlaubnis nicht zu erteilen.
Die von den Firmen geltend gemachten Gemeinwohlgründe wiegen demnach die vom Bundeskartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung nicht auf.
Möglichkeit zur Ausnahme?
Nun hat Altmaier bis Mitte Juni Zeit für eine Entscheidung. Das deutsche Bundeskartellamt hatte im Jänner den geplanten Zusammenschluss verboten. Miba und Zollern seien insbesondere bei Gleitlagern für Großmotoren, wie sie etwa in Schiffen oder Stromaggregaten zur Anwendung kommen, sehr stark aufgestellt, hatte die Behörde mitgeteilt. Durch den Zusammenschluss würde für die Abnehmer eine wichtige Auswahlalternative fehlen.
Das Instrument der Ministererlaubnis ermöglicht im Einzelfall aus besonderen Allgemeinwohlgründen einen Zusammenschluss „ausnahmsweise”. In Österreich gibt es diese Möglichkeit nicht, da hat der OGH als Kartellobergericht das letzte Wort. (APA)