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Redaktion 13.12.2024

ÖAMTC: Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr 2025 (Teil 3 – Recht, Technik)

Änderungen AUVA-Versicherungsschutz, Aktualisierung der 57a-Begutachtung, neue Regeln für Zugang zu Fahrzeugdaten und Euro 7 Abgasnorm.

WIEN. 2025 kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.

OGH-Urteil: kein AUVA-Versicherungsschutz bei Unfall mit E-Scootern
Ein kürzlich erfolgtes OGH-Urteil könnte Konsequenzen im Versicherungsschutz von Arbeitsunfällen haben. Laut OGH gelten Unfälle, die mit E-Scootern auf dem Weg zur Arbeit passieren, nicht als Arbeitsunfälle, weil sie nicht mit einem Fahrzeug, sondern mit einem Sportgerät erfolgten. Sie sind daher vom Versicherungsschutz der AUVA ausgenommen. Da die AUVA auch für Schulweg-Unfälle zuständig ist, könnte nun auch bei ganz oder teilweise selbst verursachten Unfällen mit E-Scootern am Schulweg der Anspruch auf Taggeld im Spital und eine Versehrtenrente entfallen. "Die Einschränkung auf 'Sportgerät' wird dann wohl auch für kleine Tretroller gelten, die schon nach der StVO klar vom Fahrzeugbegriff ausgenommen sind", macht Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, auf mögliche Folgen aufmerksam.

Neue Regelungen für Zugang zu Fahrzeugdaten
Der EuGH hat 2024 festgestellt, dass Fahrzeughersteller den Zugang der OBD-Fahrzeugdiagnose für freie Werkstätten nicht einschränken dürfen. Die EU-Kommission wird 2025 eine neue Regelung herausbringen, welche diese Zugänglichkeit regelt. Ob die Entscheidung zugunsten der Fahrzeughersteller oder zugunsten der Konsumenten ausfällt, bleibt abzuwarten. Der ÖAMTC hat sich bisher schon massiv dafür eingesetzt und wird weiterhin alle Kräfte mobilisieren, um hier einen fairen Wettbewerb zwischen Automobilherstellern und Serviceanbietern zu gewährleisten und damit die Wahlfreiheit der Konsument zu sichern.

Aktualisierung der §57a-Begutachtung geplant
Die aktuellen Vorgaben für die §57a-Begutachtung entstammen im Wesentlichen einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014. Daher plant die EU-Kommission eine Aktualisierung, welche auch auf die aktuellen Technologien, wie Elektromobilität und Assistenzsysteme, eingehen soll.

Euro 7 Abgasnorm – Spezifikationen bis Sommer 2025
Mit der Veröffentlichung der Euro 7 Abgasnorm im Sommer 2024 wurde ein Rahmen für die neue Abgasnorm geschaffen, es wurden aber nicht alle Elemente abschließend geregelt. Daher werden aktuell weitere Rechtsakte erstellt, die genauere Spezifikationen beinhalten sollen – beispielsweise zur Ausgestaltung des On-Board Monitorings und Grenzwerte für den Reifenabrieb. Diese Rechtsakte müssen bis Sommer 2025 fertiggestellt werden.

Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen2025

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