PRIMENEWS
03.04.2015

Eine Riesenchance für Jungunternehmer

Gastkommentar Das neue Crowdinvesting-Gesetz

Unternehmerfreundliche Zeichen Dass innovative Unternehmer auch innovative Finanzierungsformen benötigen, ist kein Geheimnis. Die Tatsache, dass Österreichs Bürokratie-dschungel bis dato alles andere als unternehmerfreundlich, innovativ oder up-to-date war, kann auch nicht verschwiegen werden. Doch nach all dem Lästigsein, Gegenwändelaufen und Türeneintreten ist es uns nun endlich gelungen: Die Politik, allen voran Innovations-Staatssekretär Harald Mahrer, setzt mit den Vorschlägen zum neuen Crowdinvesting-Gesetz endlich ein unternehmerfreundliches Zeichen.

Vor allem Jungunternehmer kennen das Problem: Oft ist es schwierig, von Banken einen Kredit zu bekommen, um eine innovative Idee zu verwirklichen. Crowdfunding kann hier die ideale Lösung sein: Unternehmen werden durch private Investoren über Internetplattformen wie Kickstarter gesponsert und können ihre Projekte umsetzen. Spätes-tens seit dem Streit des Waldviertler Schuhproduzenten Heinrich Staudinger mit der FMA ist Crowdfunding auch in der österreichischen Unternehmer-, aber auch Künstlerszene ein großes Thema. Von Kinder-TV-Serien über innovative Apps bis hin zur hypermodernen Kühlbox – keine Idee ist zu kurios, zu bunt oder zu außergewöhnlich. Gefällt sie einem Spender, investiert er. Für Start-ups und Jungunternehmer, die am Anfang ihrer Laufbahn stehen, bedeutet der Gesetzesvorschlag eine enorme Businesschance. Besonders ihnen fehlt oft das Risikokapital für die rasche Umsetzung von Innovation – beispielsweise im Technologiesektor.

Endlich Rechtssicherheit

Bisher war die Finanzierung von Unternehmen durch Privatinvestoren in Österreich nur äußerst eingeschränkt möglich. Endlich wird erkannt, dass unsere jungen Unternehmer leistungsfähig und leistungsstark sind und dass ihr enormes Potenzial gefördert und nicht eingeschränkt werden muss. Die neue Crowdinvesting-Gesetzesvorlage gibt nun endlich Sicherheit für Unternehmer und für private Geldgeber. Die Anhebung der Grenze für die Prospektpflicht von 250.000 auf fünf Millionen Euro begrüße ich sehr. Unklar ist bis jetzt allerdings die genaue rechtliche Ausgestaltung der Prospektpflicht light (ab 1,5 Millionen Euro) sowie die genauen Erfordernisse des Informationsblatts (ab 100.000 Euro). Unerklärlich ist beispielsweise das genannte Jahreslimit von 5.000 Euro pro Projekt und Investor mit der Ausnahmebestimmung, dass bei Angabe eines Monatseinkommens über 2.500 Euro mehr investiert werden kann. Warum hier zusätzliche Bürokratie geschaffen werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Außerdem bleibt abzuwarten, welche der heutigen Aussagen ihren Weg schlussendlich in den Gesetzestext finden werden.Die Start-ups und Jungunternehmer von heute muss man fördern, schließlich sind sie das Rückgrat der heimischen Wirtschaft von morgen.

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