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© APA / Bundesheer / Peter Lechner

Redaktion 12.09.2018

EU-Urheberrechtsreform im EU-Parlament beschlossen

Das EU-Parlament hat den Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie zum Copyright angenommen. Die Parlamentarier entschieden sich gegen eine erneute Diskussion und stimmten für den vorliegenden Entwurf.

STRASSBURG/WIEN. Das Europaparlament will Kreative im Internet besser schützen. Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten votierte am Mittwoch in Straßburg für eine entsprechende Reform des Urheberrechts. Das Votum ist aber nur ein Auftakt für Verhandlungen mit den EU-Staaten, viele Details sind noch offen.

"Der kulturelle Diebstahl im Netz muss aufhören. Wir brauchen eine angemessene Vergütung für Künstler, Kreative und Journalisten. Alle Rechteinhaber haben einen Anspruch auf Anerkennung ihres geistiges Eigentums, online genauso wie offline", sagte der Berichterstatter und CDU-Europaabgeordnete Axel Voss. "Es wird Zeit, dass Online-Plattformen faire Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern treffen und die unentgeltliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken eindämmen." Die EU-Kommission soll nunmehr eine konstruktive Lösung ausverhandeln.

Das Europäische Parlament gehe mit einer schwachen Position in die Verhandlungen, kritisierte der Ko-Delegationsleiter der Grünen, Michel Reimon. "So könnten in Zukunft Fotos und Videos von Sportveranstaltungen verboten sein. Kosmetische Änderungen ändern nichts daran: Upload-Filter und Leistungsschutzrecht gefährden das freie Internet und sind der falsche Weg, Urheberrechte zu schützen."

ISPA: Orientierung an veralteten Geschäftsmodellen
„Das Urheberrecht ist in unserer Wissensgesellschaft von essenzieller Bedeutung, jedoch dürfen Rechtsstaatlichkeit, Innovation und Meinungsvielfalt nicht darunter leiden.“ Die Reformvorschläge, die das EU-Parlament passiert haben, orientieren sich für Schubert an "veralteten Geschäftsmodellen", obwohl sich Angebot und Nachfrage längst weiterentwickelt hätten.

Wettbewerbsnachteile für Europa
Durch die Annahme des Vorschlags von Berichterstatter Axel Voss sieht die ISPA erhebliche Wettbewerbsnachteile für den Innovationsstandort Europa und letztlich für alle Userinnen und User. Um Artikel 13 der Richtlinie umzusetzen, bedarf es technischer Mittel, die verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird. „Auch wenn das Wort Upload-Filter aus dem Entwurf gestrichen wurde, wird es dennoch auf diese hinauslaufen. Filter können aber nicht entscheiden, ob ein Werk zitiert oder parodiert wird, und werden daher im Zweifelsfall immer mehr blockieren als notwendig“, gibt Schubert zu bedenken. Dadurch werde nicht nur die Meinungsvielfalt eingeschränkt, sondern es würden auch die rechtsstaatlichen Prinzipien untergraben. Darüber, welche Inhalte im Internet illegal sind, dürfen aus Sicht der ISPA allein Gerichte entscheiden und nicht einzelne Unternehmen beziehungsweise Algorithmen.

Leistungsschutzrechte funktionieren nicht
„Die Idee des Leistungsschutzrechts hat schon in Deutschland und Spanien nicht funktioniert und wird auf europäischer Ebene ebenso kläglich scheitern“, ist Schubert überzeugt. Die Verlags- und Nachrichten-Branche müsse auf die Digitalisierung reagieren und neue Geschäftsmodelle für sich herausarbeiten, ein Leistungsschutzrecht sei dabei nicht förderlich, sondern wirke sich negativ auf die Innovationsleistung europäischer Unternehmen aus. Darüber hinaus gefährde es Wissensplattformen wie solche der Wikimedia Foundation. (APA/red)

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