WIEN. Es hat nicht lange gedauert, bis sich das kontaktlose Bezahlen mit der Bankomat- oder Kreditkarte durchgesetzt hat. Die sogenannte NFC-Funktion („Near Field Communication”) ist zum Standard geworden –laut Statista wurden im Vorjahr bereits 68% der Gesamttransaktionen mit Bankomatkarte kontaktlos abgewickelt.
Mittlerweile ist kontaktloses Zahlen auch mit Smartphones möglich. Aber: „Nicht alle Kunden profitieren davon. Die NFC-Schnittstelle ist nur bei Android-Geräten für Bezahl-Apps aller Banken und Dienstleister frei verfügbar. Apple hingegen beschränkt die Nutzung des NFC-Chips des iPhones auf sein eigenes Zahlungssystem ,Apple Pay'”, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Dadurch habe das profitabelste Technologie-Unternehmen der Welt die Macht, zu bestimmen, mit welchen Banken kooperiert wird und wer folglich die bei Kunden beliebte Bezahlmethode anbieten darf.
Digitalinfrastrukturgesetz
Der Nutzeranteil von Apples mobilem Betriebssystem iOS liegt in Österreich mittlerweile bei rund 30%. Dies führe zu einer „starken Eingriffsmöglichkeit und damit zu einer potenziellen Verzerrung am Markt”, argumentiert Will.
Wie der Handelsverband unterstreicht, wurde in Deutschland bereits auf diese Entwicklung reagiert und Ende 2019 festgelegt, dass Infrastruktur-Betreiber Zahlungsdiensten gegen angemessenes Entgelt Zugang zur Infrastruktur gewähren müssen. Apple soll demnach allen Banken Zugriff auf die Hardware gewähren müssen.
Auch in Österreich brauche es „eine Art ‚Digitalinfrastrukturgesetz'”, folgert Will – „als große Klammer, um auf monopolistische Entwicklungen künftig besser reagieren zu können”. (red)