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© APA/AFP/Paul Faith

Redaktion 02.03.2021

Brexit macht Online-Bestellungen aus England zum teuren Vergnügen

Steuern, Zölle und Gebühren oft höher als der Warenwert – Freigrenze von 22 Euro für Zollanmeldung und Einfuhrumsatzsteuer fällt ab 1. Juli 2021.

WIEN. Dass der Brexit den Handel mit Großbritannien umständlich und teuer macht, kommt für Österreichs Exportwirtschaft nicht überraschend, auch wenn es noch einige Zeit brauchen wird, bis sich das Handelsabkommen zwischen dem Königreich und der EU in der Praxis eingespielt hat. Viele Konsumenten fallen aber aus allen Wolken, wenn sie im Internet Waren in England bestellen und dann feststellen müssen, dass Gebühren und Einfuhrabgaben den Wert der Ware selbst oft übersteigen.

Seit dem 31. Jänner 2021 gehört Großbritannien nicht mehr zur Europäischen Union, sondern ist ein "Drittstaat". Für die Einfuhr von Waren ab einem Wert von 22 € muss daher eine Zollanmeldung abgegeben und eine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Ab einem Warenwert von 150 € wird zusätzlich auch Zoll fällig.

Was das konkret bedeutet, zeigt ein Fallbeispiel: Eine Österreicherin bestellt für ihre Tochter in einem britischen "Harry Potter"-Shop einen Sweater um 40 Pfund (45,95 Euro). Dafür stellt der britische Händler Versandkosten in Höhe von 16,95 Pfund in Rechnung. Weil die Wertgrenze von 22 Euro überschritten wird, muss eine Zollanmeldung gemacht werden, wofür DHL eine Bearbeitungsgebühr von 18 Euro (inkl. MwSt.) verlangt. Zoll muss zwar keiner bezahlt werden (Wert unter 150 Euro), sehr wohl aber die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 26,03 Euro. Der Einstandspreis für den Sweater, der in England umgerechnet knapp 46 Euro kostet, beträgt für die Käuferin in Österreich also mit allen Nebenkosten 109,45 Euro.

Es kommt aber noch dicker: Ab 1. Juli 2021 muss für alle Warensendungen aus Drittstaaten, die in die EU eingeführt werden, unabhängig vom Warenwert eine Zollanmeldung abgegeben und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Die Freigrenze von 22 € fällt also. An der Regelung, dass Zölle erst ab einem Warenwert über 150 € pro Sendung zu entrichten sind, ändert sich aber nichts.

"Durch den Wegfall der Steuer-Freigrenze wird ein langjähriger Nachteil für heimische Händler beseitigt", erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Abgesehen davon würden schon bisher besonders aus Asien auffallend viele Pakete mit einem Wert unter 22 € versendet oder als Geschenk mit geringem Wert deklariert. Wegen der Covid-19-Pandemie habe die EU-Kommission die Verschiebung der Maßnahme vorgeschlagen, so Blümel. "Zwar hätten wir uns eine möglichst rasche Umsetzung gewünscht, ein nationaler Alleingang macht jedoch keinen Sinn, da Pakete einfach über ein anderes EU-Land nach Österreich kommen würden." Bis die einheitliche europäische Regelung greift, soll es vermehrt Schwerpunktkontrollen beim Zoll geben.

Die Post arbeitet mit dem Zoll zusammen und schreibt bei Sendungen mit verdächtig geringen Werten die Empfänger an, um Nachweise für den tatsächlich bezahlten Preis zu verlangen. Allein heuer gab es mehr als 5.300 Überprüfungen, wobei sich in 93% der Fälle herausstellte, dass ein zu geringer Sendungswert angegeben wurde. Die Empfänger mussten insgesamt mehr als 85.000 € Einfuhrumsatzsteuer nachzahlen. In drei von vier Fällen ging es dabei um Sendungen mit erklärten Werten unter 22 €.

Durch den Wegfall der Freigrenze dürfte es laut Schätzungen künftig mindestens 4 Mio. zusätzliche Zollanmeldungen im Bereich der Postabfertigung geben; bei den Express- und Kurierdiensten wird eine Zunahme um 2 Mio. Zollanmeldungen erwartet.

Der Zoll sei auf den Brexit gut vorbereitet gewesen und habe unter anderem eine eigene Hotline eingerichtet, so Blümel. Auch auf der Website des Finanzministeriums werde in einem eigenen Brexit-Teil über Fragen zu Übergangsregeln, Prozessabläufen oder Rücksendungen informiert. Laut Schätzungen in Vorbereitung auf den Brexit liefern rund 9.000 österreichische Unternehmen Waren nach Großbritannien und 35.000 importieren von dort nach Österreich. Das sind vor allem die Nahrungs- und Genussmittelbranche inklusive Getränkehersteller, der Maschinen- und Automobilsektor und die Branche Holz und Holzverarbeitung.

Ab 1. Juli 2021 soll es aber auch eine Erleichterung bei der derzeit noch sehr aufwendigen Postverzollung geben, weil dann die Abfertigungsanträge der Post elektronisch erfolgen.

Seit Jahresbeginn wurden gut 300.000 Exportanmeldungen und fast 330.000 Importanmeldungen aus Drittstaaten durch den österreichischen Zoll abgefertigt. Das entspricht laut Finanzministerium einer Steigerung gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres im Export um 22,6% und im Import um 29,8%. Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt mehr als 55.000 Zollabfertigungen in der Ausfuhr nach Großbritannien und rund 75.000 Zollabfertigungen bei der Einfuhr aus Großbritannien in Österreich durchgeführt. (red)

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