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Jedes elfte Produkt weist Kennzeichnungsmängel oder potenziell irreführende ­Informationen auf – der kritische Blick des Konsumenten ist gefragt.

Redaktion 30.10.2020

Obacht vor dem Etikettenschwindel

Laut Ages-Bericht wurden im Vorjahr neun Prozent aller Produktproben beim Lebensmittelkauf beanstandet.

WIEN. Wie aus dem Lebensmittelsicherheitsbericht 2019 vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMGSPK) und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) hervorgeht, wurden im Vorjahr von 25.252 genommenen Proben beim Lebensmittelkauf 2.252 beanstandet – das sind knapp neun Prozent.

Tipps für kritische Käufer

Die häufigsten Beanstandungsgründe bei den Betriebskontrollen waren „Kennzeichnungsmängel” und vermeintlich „zur Irreführung geeignete Informationen”. Wolfgang Leger-Hille­brand, Branchenmanager Lebensmittelsicherheit bei der Quality Austria, gibt fünf Tipps, mit denen Konsumenten ihr kritisches Bewusstsein schärfen können.

So stellen „frei von …”-Etiket­ten mit Angaben von Stoffen, die auch in vergleichbaren Produkten nicht vorkommen, einen Fall von „Werbung mit Selbstver­ständlichkeiten” dar; davon solle sich der Konsument nicht blenden lassen – und von einem solchen Hinweis nicht auf ein höherwertiges Produkt schließen.
Viel Gespür ist bei missverständlichen Produktinformationen gefragt: Findet sich beispielsweise auf einem industriell hergestellten Produkt ein Bezug zu Bauern, muss eine Klarstellung am Etikett erfolgen, worauf sich die Aussage bezieht. Stammen zum Beispiel nur einzelne Zutaten aus bäuerlicher Produktion oder alle? Genaues Hinsehen zahlt sich aus, so ­Leger-Hillebrand.
Zu differenzieren sei darüber hinaus zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum; bei den meisten Produkten sei eine geringe Überschreitung – eine ordnungsgemäße Lagerung vorausgesetzt – nach bestandener Geruchsprobe und intaktem Aussehen unproblematisch. Handelt es sich um leicht verderbliche Waren und ist der Wortlaut „Zu verbrauchen bis”, sollte ein Lebensmittel danach auch wirklich nicht mehr gegessen werden.

Anker-Gütezeichen

Bei Zusatzstoffen gilt grundsätzlich, dass sie ohnehin nur zugelassen werden, wenn sie als unbedenklich gelten; Vorsicht ist aber beim Erhitzen gegeben: Die häufig in Limonaden, Aufstrichen, Konserven und Marmeladen anzutreffende Sucralose (oder „E-995”) ist nicht für Erhitzung auf über 120° C geeignet.

Für die beste Orientierung beim Lebensmittelkauf sorgen Gütezeichen, so Leger-Hille­brand – allen voran das Austria-Gütezeichen, das Konsumenten seit über 70 Jahren Sicherheit bietet. Die Prüfungen werden permanent an den jeweils letzten Stand von Wissenschaft und Technik angepasst, um die Erwartungen der Verbraucher bestmöglich zu erfüllen. (red)

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