RETAIL
© Lidl Österreich

Auch Lidl verkauft neben Lebensmitteln wechselnde Aktionsartikel aus verschiedenen Non-Food-Bereichen wie Textil-, Elektronik- und Freizeitartikel.

Redaktion 20.11.2020

Uneingeschränkte Grundversorgung

Spar, Lidl und Hofer bieten auch während des aktuellen Lockdowns Non-Food-Produkte zum Verkauf an.

SALZBURG / SATTLEDT. In einem gemeinsamen Statement verkündeten die heimischen Handelsketten Spar, Lidl und Hofer, auch während des bis einschließlich 6. Dezember geplanten Lockdowns ihr Sortiment uneingeschränkt zum Verkauf anzubieten.

Eine Beschränkung der bei Interspar, Hofer und Lidl „seit Jahrzehnten üblichen Sortimente wäre gesetz- und verfassungswidrig”, heißt es in einer Aussendung. Weil eine Sortimentseinschränkung darüber hinaus auch nicht im Interesse der Bevölkerung sei, werden die infrage stehenden Sortimente auch weiter verkauft.

Rechtlich geprüft

Schon im März hatte der Shutdown großer Teile des Handels für Unklarheit gesorgt: LEH und Drogerien durften als Ausnahmen aufgrund ihrer Lebensnotwendigkeit offen halten.

Da den Händlern mit Betretungsverbot im Lockdown II Umsatzentschädigungen von bis zu 60% zugesagt wurden, sei auch die Situation jetzt eine ganz andere als im Frühling, begründen die Handelsketten. Würde ihnen nämlich der Verkauf ihres Non-Food-Sortiments untersagt werden, würden sie dafür keine Entschädigung erhalten – auch dies wäre allerdings verfassungswidrig.
Zum Versorgungsauftrag im LEH gehören nicht nur Lebensmittel, sondern etwa auch Schul- und Bürobedarf, Putz- und Küchenhilfen, so die Händler, die mit ihrem uneingeschränkten Angebot auch dazu beitragen wollen, „ein Stückchen Normalit aufrechtzuerhalten”. (red)

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