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ZuversichtDer Unternehmens-Energiekostenzuschuss I für 2022 bevorzugte energieintensive Industrie­unternehmen. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will hofft in Version II auf Verbesserungen für den Handel.

Redaktion 20.10.2023

Wichtiger Schritt ist endlich gesetzt

Die Lage im Handel ist angespannt, der längst überfällige Energiekostenzuschuss II soll die Situation beruhigen.

WIEN. Die Lage im Handel dünkt nach wie vor prekär – in einer Mitgliederbefragung des Handelsverbands im September gab jeder zweite Händler an, dass er heuer einen Verlust erwirtschaften werde. Mehr als jeder zweite Handelsbetrieb hat einen Investitionsstopp ausgerufen, jeder dritte sieht sich zum Personalabbau gezwungen.

Mehr Kosten, weniger Lohn?

„Zusammen mit den stark gestiegenen Kosten für Mieten, Zinsen und Großhandelspreise bleibt die Lage angespannt. Darauf ist auch bei den bevorstehen KV-Verhandlungen Rücksicht zu nehmen”, meint Handelsverband-Chef Rainer Will.

Zu begrüßen sei indes, dass diese Woche die technische Voranmeldung für den Energiekos-tenzuschuss II startete. Die Voranmeldung ist für Unternehmen zwei Wochen lang – und damit noch bis 2. November – möglich.

Wichtiger, richtiger Schritt

„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung diesen wichtigen ersten Schritt für die österreichischen Handelsunternehmen gesetzt hat”, sagt Will. Er hofft auf rasche Klarheit über die Modalitäten der schon im Vorjahr angekündigten Hilfsmaßnahme. Denn: „Unklar ist weiterhin, in welchem Ausmaß nun auch dem Handel, dem größten Arbeitgeber mit den meisten Unternehmen des Landes, zumindest ein Teil des beträchtlichen Mehraufwands für Energie ersetzt wird”, so Will.

Dem Vernehmen nach sind die genauen Förderrichtlinien noch ausständig. Auch eine Genehmigung durch die Europäische Union steht noch aus. Die technische Voranmeldung bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist notwendig, um die Abwicklung des Zuschusses noch innerhalb des befristeten Krisenrahmens der EU zu gewährleisten, der mit 31. Dezember endet.

Voranmeldung wichtig

Der Handelsverband empfiehlt, die Voranmeldung sofort zu nutzen. Sie ist Voraussetzung für eine spätere tatsächliche Antragstellung. Diese soll laut Wirtschaftsministerium voraussichtlich ab 9. November möglich sein. Sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Antragstellung gilt ein „first come, first served”-Prinzip. (red)

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