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© APA/Helmut Fohringer

Redaktion 23.07.2020

Wiedereinführung der Maskenpflicht in Supermärkten

Lebensmitteleinzelhandel trägt Entscheidung mit. Non-Food-Handel auf Handelsverband-Empfehlung ausgenommen.

WIEN. Gut einen Monat nach Aufhebung der Maskenpflicht hat die Bundesregierung erneut eine Maskenpflicht in Supermärkten sowie Bank- und Postfilialen eingeführt. Die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt ab morgen Freitag, 24. Juli.

Keine bundesweite Maskenpflicht im Non-Food-Handel
"Der heimische Lebensmitteleinzelhandel trägt die heute verkündeten neuen Maßnahmen zur Wahrung der Gesundheit der Bevölkerung weiterhin mit. Wir freuen uns, dass unserer Empfehlung seitens der Regierungsspitzen Rechnung getragen wurde und der krisengebeutelte Non-Food-Handel mit nicht-lebensnotwendigen Gütern außen vor bleibt - nachdem bei der Wiedereinführung der Maskenpflicht bei Supermärkten kein Verhandlungsspielraum bestand", sagt dazu Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in einer ersten Stellungnahme. Er hofft, dass die Konsumenten auf die neuen Vorgaben eigenverantwortlich reagieren, da die Supermärkte kein zusätzliches Personal dafür abstellen können.
Fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis

"Die Gesundheit der Bevölkerung geht vor und steht für den österreichischen Handel an erster Stelle. Gleichzeitig erwarten wir – mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte – fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis. Das Prinzip sollte stets lauten: lokal vor regional vor national. Dadurch können Corona-Cluster gezielt an der Wurzel bekämpft werden. Darüber hinaus beeinträchtigen lokal begrenzte Gesundheitsvorgaben den Wirtschaftsmotor so gering wie möglich", bestätigt Handelssprecher Will.

Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht ab April hatte im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25% bis -40% geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als -50%. Daran kann man das Ausmaß des Kollateralschadens klar erkennen.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Handelsverband, dass der Non-Food-Handel nicht vom bundesweiten Maskengebot erfasst ist. Positiv wird überdies das geplante Ampelsystem bewertet, um künftig regional zielgerichtet vorgehen zu können.

"Wichtig ist, dass dieses Ampelsystem allgemein verständlich ausgestaltet wird, damit etwa der Handel nicht extra Kapazitäten abstellen muss, um Kunden auf den jeweils gültigen Stand und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen hinzuweisen", so Will. (APA/OTS)

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