Zell am See. Nach sechsjährigem Verfahrensverlauf hat der Verwaltungsgerichtshof eine wichtige Grundsatzentscheidung im Interesse der Seilbahnbetreiber getroffen: Rückstellungen, die während der Betriebsdauer für den (oft sehr aufwendigen) Rückbau der Anlagen gebildet werden, sind steuerlich anzuerkennen.
„Diese Entscheidung ist für die ganze Branche von großer Bedeutung, da wir endlich Rechts-sicherheit erreicht haben”, erklärt Roland Pfeffer von der Prodinger Steuerberatung, auf deren Initiative der Fall vor den VwGH gebracht worden war.Seite 34