Wien. Das Rechnungslegungskontrollgesetz sieht grundsätzlich die Durchführung der Prüfung der Bilanzen durch eine unabhängige privatrechtliche Organisation, nämlich der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR), vor.
Erst in einer zweiten Stufe wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) tätig. Dies soll eine effiziente, praxisgerechte Kontrolle der Rechnungslegung bei den österreichischen börsenotierten Unternehmen sicherstellen.
Ressourcenverschwendung
WKO-Vizepräsident Richard Schenz, stv. Vorsitzender des Vorstands des Trägervereins der OePR,sieht nun diese Zweistufigkeit, die sich insbesondere in Deutschland bewährt hat, durch Handlungen der FMA infrage gestellt: „Firmen berichten von Doppelprüfungen bzw. Nachprüfungen der Bilanzen, die bereits von der OePR geprüftwurden, durch die FMA. Grundsätzlich gibt es zwar das Instrument der Nachkontrolle durch die FMA, jedoch nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen & Bedingun-gen, die nicht erfüllt erscheinen.Dies entspricht nicht der im Rechnungslegungskontrollgesetz verankerten Zweistufigkeit, führt zu Ineffizienzen, stellt eine Verschwendung von Ressourcen dar und verunsichert Firmen und Investoren. Im Interesse unseres Kapitalmarkts fordere ich von der FMA, die Stellung der OePR als erste Stufe der Rechnungslegungsprüfung zu respektieren.”(red)