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© EFM Versicherungsmakler/Foto Fischer

Josef Graf, Vorstand von EFM Versicherungsmakler.

Redaktion 21.01.2016

Wenn die weiße Pracht verwirrt

Der Winter ist doch noch gekommen, und viele Österreicher sind mit dem Auto unterwegs zu „ihrem“ Skigebiet. medianet ­liefert die wichtigsten versicherungsrechtlichen Tipps hierzu.

••• Von Paul Christian Jezek

WIEN. Zugeschneite Verkehrszeichen oder nicht mehr sichtbare Bodenmarkierungen können Verwirrung stiften. Die oft geäußerte Meinung, dass man dann sämtliche Verkehrszeichen ignorieren darf, ist schlicht und einfach falsch.
Josef Graf, Vorstand von EFM Versicherungsmakler, erklärt im Gespräch mit medianet, wie Versicherungen argumentieren, falls man einen Verkehrsunfall bei Schneefahrbahn hat.

medianet: Welche Erfahrungen haben Sie mit Versicherungsleistungen nach Verkehrsunfällen?
Josef Graf: Die Versicherungen sehen sich genauso wie nach Unfällen an, wenn die Fahrbahn nicht schneebedeckt war.
Nur ist die Beweissicherung bei schlechter Witterung meist schwieriger. Bei nicht geklärter Verschuldensfrage passiert es immer wieder, dass man dann keine adäquate Entschädigung erhält.

medianet: Wie argumentieren Versicherungen, wenn man aufgrund starken Schneefalls die Verkehrszeichen nicht erkennen konnte?
Graf: Bei manchen Verkehrszeichen sieht man bereits an der Form, um welches Verkehrszeichen es sich handelt, selbst wenn diese zugeschneit sind. Daher behalten einzigartige Verkehrszeichen wie das achteckige ‚Stop‘-Schild oder das nach unten zeigende Dreieck für ‚Vorrang geben‘ ihre Gültigkeit.
Bei mehrdeutigen Verkehrszeichen sieht die Situation etwas anders aus. So ist z.B. ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht klar an der Form erkennbar, und damit bleibt fraglich, wie schnell man nun wirklich fahren darf. Daher gelten in solchen Situationen die grundsätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen von innerorts 50 bzw. außerhalb des Ortsgebiets 100 km/h, die aber den Witterungsbedingungen und der Fahrbahn entsprechend anzupassen sind.

medianet: Was gilt bei verschneiten Bodenmarkierungen?
Graf: Verkehrsregeln, die nur durch Bodenmarkierungen angezeigt werden, wie z.B. Abbiegespuren, verlieren laut Kuratorium für Verkehrssicherheit komplett ihre Gültigkeit, wenn sie aufgrund Schnees auf der Fahrbahn nicht mehr erkennbar sind. In solchen Fällen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln, wonach sich Rechtsabbieger ganz rechts, sowie Linksabbieger ganz links auf der jeweiligen Fahrbahnseite einordnen sollen.
Wenn zusätzlich ein lesbares Verkehrszeichen die Bedeutung der Bodenmarkierung verdeutlicht, behält dieses seine Gültigkeit. Beispiel: Ein Fußgängerübergang, der durch Bodenmarkierungen nicht mehr als solcher erkennbar ist, ist nach wie vor zu beachten, wenn ein lesbares Schild auf den Fußgängerübergang hinweist.

medianet: Wie verhält man sich nach einem Unfall im Schnee?
Graf: Grundsätzlich genauso wie bei jedem anderen Unfall; zuerst die Unfallstelle absichern und gegebenenfalls erste Hilfe leisten.
Für Versicherungsleistungen ist eine gute Dokumentation wichtig.
Neben der genauen Bestandsauf-
nahme eignen sich Fotos von Smart-
phones. Achten Sie darauf, dass auch markante Gegenstände wie Bäume, Häuser, etc. mitfotografiert werden, um eine spätere Unfallrekonstruktion durch Sachverständige zu erleichtern!

www.efm.at

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