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© APA/AFP/dpa/Jörg Carstensen

Einer der prominentesten Whistleblower ist WikiLeaks-Gründer-Julian Assange. Bild: Protestdemo 2019 in Berlin.

Redaktion 21.05.2021

Whistleblowing? Aber ja!

Umfrage: Zwei Drittel der österreichischen Angestellten würden illegale Handlungen am Arbeitsplatz melden.

WIEN. Spätestens im Dezember 2021 muss die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt worden sein. Alle öffentlichen Unternehmen, private Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen dann u.a. über ein Meldesystem für Whistleblower verfügen – einen Kanal, über den Angestellte Verstöße gegen EU-Recht, die sie am Arbeitsplatz beobachtet haben, vertraulich melden können, sei es an eine interne Abteilung oder eine externe Stelle. Für KMU mit 50-249 Beschäftigten sieht die Richtlinie eine verlängerte Frist bis Dezember 2023 vor.

Besser früher als später

„In Österreich sind insgesamt rund 7.000 Unternehmen betroffen – es ist sinnvoll, sich frühzeitig detailliert mit dem Thema zu befassen und die nötigen technischen und organisatorischen Prozesse aufzusetzen, um möglicherweise strenge Pönalen zu vermeiden”, warnt Andreas Frohner, Leiter Forensic & Integrity Services bei EY Österreich.

Laut EY-Umfrage sagen gut zwei Drittel der österreichischen Angestellten (69%), dass die Meldung eines Verstoßes für sie vorstellbar ist; ein Drittel (34%) würde sogar auf jeden Fall eine Meldung absetzen. Nur 1,5% können sich das gar nicht vorstellen, fünf Prozent eher weniger. 25% sind noch unsicher. (red)

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