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© APA/Lukas Wodicka

Freiluft-Raucher Neben der Vorverlegung der Sperrstunde können lärmende Gäste auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen der Anrainer gegen den Betreiber führen.

Redaktion 08.11.2019

Das wird teuer

D.A.S. Rechtsschutz-CEO Johannes Loinger über die Strafen bei Missachtung des Rauchverbots.

WIEN. Die Einführung eines generellen Rauchverbots in der österreichischen Gastronomie wurde lange diskutiert und oft verschoben. Jetzt ist es aber soweit: Rauchen ist ab dann in Gastronomie- und öffentlich zugänglichen Bereichen verboten. „Auch die Nutzung von Shishas ist ab diesem Zeitpunkt in geschlossenen Räumen verboten, genauso wie der Konsum von Ersatzprodukten wie Shiazo-Steinen und E-Zigaretten”, so Johannes Loinger, CEO der D.A.S. Rechtsschutz AG. „Zusätzlich wurde in diesem Jahr das Jugendschutzgesetz für Raucher verschärft. So dürfen Jugendliche erst ab 18 Jahren rauchen.” Aufpassen müssten Gastronomen auch darauf, dass bisherige Hinweisschilder, die einen Raucherraum gekennzeichnet haben, entfernt werden. „Ansonsten ist die Kennzeichnung nicht korrekt”, so Loinger.

Vorsicht auch im Freien

Auf Freiflächen wie etwa Terrassen oder in Gastgärten darf weiterhin geraucht werden. Wirte, die diese Flächen so umgestalten, dass sie ihren Gästen Schutz vor Witterung, Hitze oder Kälte bieten, können jedoch Probleme bekommen. „Die getroffenen Maßnahmen können nämlich dazu führen, dass die Freifläche als geschlossener Raum gewertet wird. Um keine Probleme mit dem neuen Rauchverbot zu bekommen, seien diese Umbauten „im Einzelfall zu prüfen”.

Für Hotels gilt eine Ausnahme: In dafür eigens eingerichteten Nebenräumen darf weiterhin geraucht werden – sofern dort keine Speisen oder Getränke konsumiert oder hergestellt werden. Ob es noch Ausnahmeregelungen für spezielle Betriebe geben wird und ob Shisha-Bars zusperren müssen, würden die Praxis und die nächsten Monate zeigen. (red)

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