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© Stefan Häusler

Vorlagenportal-Geschäftsführer Birgit Kronberger und Rainer Kraf kritisieren die Hauruck-Aktion der Regierung.

Redaktion 07.05.2021

Hilfe mit großen Hürden

Kurzarbeitsbonus für vom Lockdown betroffene Betriebe: Lohnverrechnungsexperten kritisieren Verwaltungsaufwand.

ROHRBACH. Als der „Kurzarbeitsbonus” für Betriebe in Kurzarbeit, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind – wie etwa Gastronomie und Hotellerie – von der Regierung präsentiert wurde, war die Freude über die zusätzliche Unterstützung groß. Das Urteil der Lohnverrechnungsexperten zu dem Tool fällt jetzt allerdings wenig positiv aus, denn die Abwicklung ist längst nicht einfach und unbürokratisch.

Viele offene Fragen

„Personalabteilungen, Steuerberater, Wirtschaftskammer, Arbeitnehmervertretungen und Softwarehäuser werden mit Tausenden Anfragen überschwemmt, weil der Kurzarbeitsbonus für große Verwirrung und Unsicherheit sorgt”, meint Birgit Kronberger, Geschäftsführerin des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

„Da von den zuständigen Stellen einige offene Rechtsfragen nicht kurzfristig gelöst werden konnten, werden in der Lohnverrechnung wieder Aufrollungen nötig werden, also ein Korrekturlauf bereits abgerechneter Monate”, befürchtet Markus Knasmüller, Geschäftsführer vom BMD Systemhaus, und geht davon aus, dass der dadurch entstehende Zeit- und Verwaltungsaufwand für Betriebe und Behörden Kosten im sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich verursachen wird. (red)

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