HEALTH ECONOMY
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Ärztekammervizepräsident Johannes Steinhart ist auch mit dem nachgebesserten Gesetzesentwurf nicht zufrieden.

Ina Karin Schriebl 10.03.2017

Angebot an Ärzte

Die Regierung kommt den Ärzten mit einem neuen Entwurf für ein Gesetz über die Primärversorgung entgegen.

••• Von Ina Karin Schriebl

WIEN. Ärzten mit bestehendem Kassenvertrag wird bei der Besetzung künftiger Primärversorgungseinheiten Vorrang eingeräumt. Der Angst vor dem Einstieg von Großkonzernen wird begegnet, indem „beherrschende Eigentümerstrukturen” ausgeschlossen werden. Das geht aus einem „Referentenentwurf” hervor. Die Ärztekammer kritisiert aber auch diesen Entwurf, der nun nach mehr als einjährigen Verhandlungen auf dem Tisch liegt. Für 15. März ist eine Informationsveranstaltung in Wien angesetzt.

Vorrang für Ärzte

Bei der Auswahl der Bewerber für neue Primärversorgungseinheiten wird den bestehenden Praxen Vorrang eingeräumt. Während die Ärztekammer bisher immer die Verdrängung der Hausärzte befürchtete, heißt es nun in dem Entwurf: „Die örtliche Gebietskrankenkasse hat zunächst ihre Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie ihre Vertrags-Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin, deren Planstellen im Stellenplan für die konkrete Primärversorgungseinheit vorgesehen sind, sowie erforderlichenfalls danach die weiteren niedergelassenen Ärztinnen, Ärzte und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin und gegebenenfalls für Kinder- und Jugendheilkunde in der Versorgungsregion zur Bewerbung um einen Primärversorgungsvertrag einzuladen.” Erst wenn die Besetzung durch diesen Personenkreis „nach angemessen gesetzter Frist” nicht oder nicht zur Gänze vorgenommen werden kann, hat die Bewerbung in allgemeiner Form über diesen Personenkreis hinaus zu erfolgen.

Das Papier sei ohne substanzielle Einbindung von Ärztevertretern entstanden und „lässt medizinischen Sachverstand geradezu schmerzlich vermissen”, kritisiert Vizepräsident ­Johannes Steinhart. Der Entwurf sehe „eine völlig unrealistische Reduktion der Einzelordinationen” vor, die Rede ist in der Standesvertretung von 40%.
Man müsse daher darauf achten, „dass die gut funktionierenden Netzwerkmodelle und die medizinische Expertise von Ärzten in das Gesetz einfließen”. Offen bliebt etwa die Frage, welchen Einfluss Ärzte in Primärversorgungseinheiten haben sollen.

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