WIEN / SALZBURG. In der am Dienstag gestarteten März-Session prüft der Verfassungsgerichtshof den von der Drogeriekette dm eingebrachten Antrag gegen den Apothekenvorbehalt beim Verkauf rezeptfreier Arzneimittel (OTC). dm verweist auf eine Studie der Bundeswettbewerbsbehörde aus dem Jahr 2018; diese komme zum Ergebnis, dass eine Liberalisierung des Marktes für OTC-Arzneimittel aus Sicht der Konsumenten wünschenswert wäre, weil es dadurch zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung und zu einem größeren Preis- und Qualitätswettbewerb käme.
Die Apotheker verweisen auf die Notwendigkeit einer fachkundigen Beratung und auf die Sicherung der flächendeckenden Versorgung. (rüm)