INDUSTRIAL TECHNOLOGY
© Johannes Zinner

IV-Vize-Generalsekretär Peter Koren.

Redaktion 22.11.2018

Wirtschaftsstandort und Ökologie als Staatsziele?

Industrie zu Standortentwicklungsgesetz: Zügige Verfahren für Großprojekte stärken gesamten Standort.

WIEN. Das im Ministerrat beschlossene Standortentwicklungsgesetz sieht Peter Koren - Vizegeneralsekretär der Industriellenvereinigung – als „Chance für den Wirtschaftsstandort Österreich“. „Genehmigungsverfahren für Projekte mit einem besonderen öffentlichen Interesse sollen künftig nicht mehr jahrzehntelang ausufern, sondern in einem straffen Verfahren zügig durchgeführt werden. Es geht nicht darum, Umweltstandards abzusenken. Es geht schlicht um die Sicherheit, dass Entscheidungen in einer angemessenen Zeit erfolgen. Nur so können Unternehmen Investitionen planen und größere Projekte, die dem ganzen Land dienen, letztendlich auch umgesetzt werden.“
 
Derzeit überschreiten die tatsächlichen Verfahrensdauern die gesetzlich vorgesehenen laut Koren mitunter um ein Vielfaches, bei Großprojekten teilweise sogar um das Fünf- bis Zehnfache. Die langjährige Verschleppung von Genehmigungsverfahren hat oftmals gravierende Auswirkungen auf den gesamten Standort. So leidet etwa die Exportwirtschaft unter mangelhaften Verkehrsanbindungen oder die Industrie unter schlecht ausgebauten Stromnetzen. Auch Umwelt und Verkehrssicherheit können von der zügigen Umsetzung von Großprojekten profitieren – sei es bei Umfahrungen, dem Ausbau von Bahnstrecken, durch die Integration erneuerbarer Energien oder über den Ausbau von Speichern und Netzen. „Es wäre wünschenswert, wenn alle Parlamentsparteien ihrer Verantwortung für die positive Entwicklung des Wirtschaftsstandorts und der Ökologie nachkämen und eine entsprechende Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung verankert wird“, hofft Koren.

NGOS sehen neuen Angriff auf Umweltprüfungen
Der Plan der Regierung, die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-Verfahren) großer Bauvorhaben durch einen Automatismus zu beschleunigen, war auf Widerstand bei Umwelt-NGOs, Fachleuten und einigen Bundesländern gestoßen. Auch die Abänderungen sind auf Kritik bei Naturschutzorganisationen gestoßen. Der WWF ortete „den nächsten Angriff auf das Umweltrecht (…). Die bisherigen Maßnahmen sind entweder unausgegoren oder rechtswidrig und schaffen somit auch keine Rechtssicherheit.“

Kritik kam auch von Global 2000: Der medial kolportierte Vorschlag, UVP-Verfahren in der ersten Instanz per Fristsetzung zu beenden, sei keine Lösung für grundlegende rechtliche Probleme. Es sei zu begrüßen, dass der „offenkundig europarechts- und verfassungsrechtswidrige Automatismus gestrichen werden soll, der Großprojekte in Österreich an jeder Umweltprüfung vorbei per Gesetz automatisch genehmigen sollte“, sagt Leonore Gewessler von Global 2000. Dass nun UVP-Verfahren, die zu lange dauern, zur nächsten Instanz wandern sollen, bringe jedoch keine Beschleunigung. „Geht ein Verfahren unabgeschlossen an die zweite Instanz, beginnt auch diese wieder bei null mit der Prüfung.“

Effizienzsteigerungen zu Aufsichtsreform
Die von Finanzminister Löger und Staatssekretär Fuchs präsentierte Aufsichtsreform sehen IV und Aktienforum-Präsident Robert Ottel positiv; sie enthalte „richtige und wichtige Maßnahmen für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Österreich“. So soll die Bankenaufsicht künftig unter dem Dach der FMA zusammengefasst werden. „Eine schlanke, effiziente und kostengünstige Aufsicht, mit dem klaren Ziel, Doppelgleisigkeiten bei Prüfungen zu beseitigen und bürokratische Hürden für die Beaufsichtigten zu beseitigen, ist ein sinnvoller und dringend erforderlicher Schritt. Wichtig ist, dass es künftig klarere Strukturen gibt“, erklärt IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Die strukturellen Änderungen seien für die entsprechende Weiterentwicklung der Aufsicht notwendig und wichtig. Die Änderungen beim FMA-Aufsichtsrat mit Bestellung externer Experten sei hier der richtige Ansatz. „Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollten eine entsprechende Fachkenntnis und einen Erfahrungsschatz aus der Praxis mitbringen, sie sollten zumindest auch ‚Fit & Proper‘ sein“, verweist Ottel auf die Aufsichtsräte von börsenotierten Unternehmen, wo dies längst Usus bzw. auch beim künftigen Aufsichtsrat der ÖBAB vorgesehen sei.

Neumayer betont zudem, dass die zukünftige Kostenkontrolle der Aufsicht eine wesentliche Aufgabe des FMA-Aufsichtsrats sei. „Der Personalaufwand der FMA ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und durch einen Transfer von OeNB-Mitarbeitern sind weitere Steigerungen zu erwarten. Die Kosten haben zu 90 Prozent die beaufsichtigten Unternehmen zu tragen. Der Beitrag des Bundes ist mit vier Millionen gedeckelt. Hier erwarten wir uns von der Politik ein klares Signal. Eine Abwälzung etwaiger Mehrkosten darf nicht stattfinden.“ (pj)

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