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Redaktion 13.07.2018

1:0 für Google und Co.

Die umstrittene Copyright-Reform ist vorerst zurückgewiesen worden – das sorgt nicht nur bei AKM und FAMA für Kritik.

WIEN. Die Reform des EU-Urheberrechts mit den umstrittenen Uploadfiltern sorgte für geteilte Meinungen (medianet berichtete am 29. Juni).

Am 5. Juli hat das Europaparlament diese Pläne vorerst zurückgewiesen. Die Abgeordneten stimmten dagegen, dass die Verhandlungen über die aktuelle Gesetzesfassung in die nächste Runde mit den Mitgliedsstaaten gehen. Voraussichtlich im September will man sich mit dem Entwurf befassen und Änderungen beschließen oder die Richtlinie sogar komplett verwerfen.

Massiver Lobbyismus

Laut Gernot Graninger, Geschäftsführer der AKM, Autoren, Komponisten und Musikverleger, registrierte Genossenschaft m.b.H., habe „massiver” Lobbyismus der Internetgiganten und eine gezielte Desinformationskampagne der Netzaktivisten zu dieser Entscheidung geführt: „Es steht 1:0 für Google und Facebook gegen die Urheber und Kreativschaffenden in ganz Europa, die ein Recht auf faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke auf Online-Plattformen haben. Wir geben nicht auf und werden weiterhin mit aller Kraft dafür eintreten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen endlich an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden.”

Auch Werner Müller, Geschäftsführer des Fachverbands Film- und Musikwirtschaft (FAMA/Film and Music Austria), spricht von einer mit millionenschwerem Google-Lobbying begleiteten, medialen und aggressiven Meinungsmache: „Dabei wird oft vergessen, dass gerade YouTube und Facebook weder die Geburtshelfer der Demokratie sind, noch wesentliche Wertschöpfung in Europa generieren. Demokratie zeigt sich da als Übermittlung von Nutzerdaten an Firmen wie Cambridge Analytica – und damit die wohl indirekte Beeinflussung demokratischer Willensprozesse –, und die Wertschöpfung findet im Silicon Valley statt, sicher aber nicht in Europa”, so Müller.
Die bisher geplanten Regeln sehen vor, dass Online-Plattformen wie YouTube künftig schon während des Hochladens prüfen müssen, ob die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.
Geplant ist auch die Einführung des Leistungsschutzrechts in der EU. Danach sollen Plattformen wie Google Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten nur zeigen, wenn sie die Erlaubnis hierfür besitzen, und gegebenenfalls dafür zahlen.
Der Aufschrei der Kritiker ist laut – gesprochen wird von Internet-Zensur, und das Leistungsschutzrecht ist in Deutschland bereits gescheitert.
Die Befürworter erhoffen sich, dass Urheber an den Gewinnen von den Internetgiganten teilhaben können, und beklagen die massenhaften Verletzungen des Urheberrechts im Netz.

Mangelndes Bewusstsein?

„Man fragt sich manchmal, wieso Menschen, die angeblich Film und Musik lieben, so massiv gegen eine ordentliche Vergütung der gesamten Kulturwirtschaft auftreten? Und damit dem mangelnden Verantwortungsbewusstsein jener großen Onlinefirmen Vorschub leisten, die einfach für Lizenzen nicht zahlen wollen. ‚Don’be evil' gilt ja nimmer, aber von ‚Do the right thing' ist man wohl noch weit entfernt!”, so Müller.

Die SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner schreibt auf ihrer Website hinsichtlich der Ablehnung der Copyright-Reform von einem Erfolg der Zivilgesellschaft: „Was wir brauchen, ist ein neues Urheberrecht, das alle Kreativen und Künstler stärkt. Sie wollen eine faire Vergütung für ihre Kunst – und nicht gelöscht werden. Besonders kleine Künstler brauchen, um bekannt zu werden, die Verbreitung online. Hinter Uploadfiltern steckt eine teure Zensurmaschine, die gerade kleine Unternehmen in ihrer Existenz bedroht, da sie nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, solche kostenintensiven technischen Vorkehrungen zu treffen.”
Im Kampf um das Urheberrecht bleibt es jedenfalls spannend. (gs)

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