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Aufregung Die Datenschutz-Grundverordnung ist da – die Aufregung um sie lässt langsam nach.

Sascha Harold 01.06.2018

Das private Internet

Datenschutz ist auf EU-Ebene ein wichtiges Thema. Nach der DSGVO wird jetzt ein neues Thema verhandelt – die ePrivacy-Verordnung.

••• Von Sascha Harold


WIEN. Die Aufregung über die neue, EU-weit geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schwillt langsam ab. Als Erfolg für den Datenschutz hat sie weltweit Beachtung gefunden und wurde von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg gar als „Goldstandard” des Datenschutzes bezeichnet. Im Windschatten dieses neuen Gesetzes wird auf EU-Ebene derzeit über ein weiteres Thema verhandelt, das unter dem Namen ePrivacy- Verordnung für Unruhe in der heimischen Digitalwirtschaft sorgt.

Die Initiative „Alliance for Digital Advancement”, ein Zusammenschluss aus Wirtschaftsverbänden der Kommunikations-, Werbe- und Handelsbranche, versucht derzeit Aufmerksamkeit für die potenziellen Gefahren der neuen Verordnung zu schaffen. Vor allem auf werbetreibende Unternehmen haben die neuen Regeln, die etwa ein „Spamming-Verbot” und strengere Richtlinien beim Speichern von Cookies vorsehen, große Auswirkungen. Das EU-Parlament verabschiedete die derzeitige Form der Verordnung in einer knappen Abstimmung im Herbst, jetzt liegt der Ball bei den Mitgliedsstaaten. Hier nimmt Österreich in den kommenden Monaten eine besondere Rolle ein.

Ratspräsidentschaft

Weil Österreich in der zweiten Jahreshälfte 2018 die EU-Ratspräsidentschaft innehat, kommt dem Land auch beim Thema Datenschutz große Bedeutung zu. Sowohl Gegner wie auch Befürworter der Verordnung erwarten sich von der Bundesregierung Initiative. Der EU-Ratsvorsitz wechselt halbjährlich im Rotationsprinzip, das Land, das den Vorsitz führt, kann beispielsweise Tagesordnungspunkte festlegen und so die Verhandlungen zu bestimmten Themen beeinflussen.

Die konkreten Vorhaben Österreichs für das kommende Halbjahr sind noch nicht bekannt, unter dem Titel „Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung” wurde aber ein Schwerpunkt kommuniziert, der auch den Datenschutz umfassen würde. Das Wording lässt zudem darauf schließen, dass den Bedenken der Wirtschaft gegenüber der ePrivacy-Verordnung Gehör geschenkt werden soll; auch die „Entschärfung” der DSGVO, die durch die österreichische Regierung kurz vor deren Inkrafttreten beschlossen wurde, deutet in diese Richtung. Datenschützer hoffen dagegen darauf, dass es zu einem schnellen Abschluss der Verhandlungen kommt.

Keine Rechte im Internet?

Thomas Lohninger, Geschäftsführer von epicenter.works, ist Datenschutzexperte und erklärt die Notwendigkeit der neuen Verordnung: „Die DSGVO regelt mein Grundrecht auf Datenschutz; zusätzlich gibt es aber das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation – analog zum Briefgeheimnis; das soll mit der ePrivacy-Verordnung geregelt werden.” Derzeit fehlt es aber an einer klaren Position der einzelnen Mitgliedsstaaten, hier sieht Lohninger die Regierung in der Pflicht und den Ratsvorsitz als Chance: „Wenn Österreich den Datenschutz auch nur irgendwie ernst meint, dann muss es an einem schnellen Abschluss der ePrivacy-Verordnung Interesse haben und alles dafür tun, dass das vor der nächsten Europa-wahl im Mai 2019 passiert.” Die Bedenken, die es vor allem auf Unternehmerseite gibt, kann er grundsätzlich nachvollziehen, gerade die geplanten Änderungen im Bereich der Cookies hält er aber für notwendig. „Alle kennen diese sinnbefreiten Cookie-Meldungen; es geht darum, sie mit einer wirklichen Bedeutung aufzuladen und den Menschen die Möglichkeit einer Wahl zu geben”, so Lohninger.

Offline-Tracking

Ein weiteres Thema, das mit den Cookies in Verbindung steht, ist das sogenannte Offline-Tracking, das Datenschützern ebenfalls ein Dorn im Auge ist. Grob gesagt, geht es darum, dass Unternehmen, etwa Geschäfte, anhand von Bluetooth oder WLAN-Signalen Daten der Kunden sammeln. So kann beispielsweise festgestellt werden, vor welchen Regalen Kunden besonders viel Zeit verbringen, außerdem werden sie zur Erstellung umfassender Persönlichkeits- und Zeitprofile verwendet.

Die Verarbeitung dieser Daten passiert dabei meist ohne Kenntnis der Nutzer. Auch die geplanten Änderungen der ePrivacy-Verordnung sollen Usern vor allem ermöglichen, informierte Entscheidungen zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten zu treffen. Heimische Digitalunternehmen haben dabei die Sorge, dass es gerade für die ohnehin Großen der Branche einfacher ist, die neuen Änderungen umzusetzen und Zustimmungen der User einzuholen. Ob die Änderungen berechtigt sind, werden auch die Erfahrungen mit der DSGVO in den nächsten Monaten zeigen – auch dort gab und gibt es große Bedenken. Österreich hat durch den EU-Ratsvorsitz jedenfalls die Chance, den Dialog zum Thema Datenschutz entscheidend zu gestalten.

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