WIEN. Im Juni hatte (u.a.) der Verband Druck & Medien aufgezeigt, dass investitionsstarke Branchen beim Fixkostenzuschuss grob benachteiligt sind.
Per 16. September hat die Bundesregierung nachgebessert und die Forderungen nach einer Erweiterung erfüllt. Der Zuschuss wird schon ab 30 statt 40% Umsatzausfall gewährt und kann bis zu 100% betragen.
Zu den Fixkosten zählen damit zusätzlich die AfA, fiktive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter und „frustrierte Aufwendungen”. Auch Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Eingereicht werden kann für die Zeiträume ab dem 16. Juni 2020; die Zuschüsse können für bis zu sechs zusammenhängende Monate bis 15. März 2021 beantragt werden. (pj)