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Von der Lockerung der Richtlinien sollen vor allem junge Filmemacher profitieren.

Redaktion 22.02.2019

Hilfe für Filmnachwuchs

WIEN. Für das Ansuchen um eine Projektentwickungs-Förderung mussten Filmemacher bisher nachweisen können, dass sie bereits ein Projekt in vergleichbarer Größe koproduziert haben. Diese Hürde fällt nach einer Novellierung der Richtlinien nun weg.

„Die Herabsetzung der Eintrittsschwelle hilft vor allem Jungproduzenten, ihr erstes Langfilmprojekt zu entwickeln. Frische Talente bringen neue Perspektiven und gehören zu den wichtigsten Zutaten für den Erfolg des österreichischen Films”, unterstreicht Gerlinde Seitner, Geschäftsführerin des Filmfonds Wien.
Zudem wurde die Fertigungspauschale der Projektentwicklungsförderung von 7,5 auf neun Prozent angehoben. (red)

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