MARKETING & MEDIA
VÖP

Die Media Future Perspectives enthalten die Ziele, die der VÖP als Voraussetzungen für einen gesunden, leistungsfähigen Medienmarkt in Österreich hält.

Redaktion 20.06.2017

Media Future Perspectives

VÖP formuliert Bedingungen für die Zukunft des österreichischen Medienmarkts.

WIEN. Ein „öffentlich-rechtlicher ORF“, gezähmte Online-Plattformmedien und faire Wettbewerbsbedingungen – das sind die wesentlichen Ziele, die der Verband der Privatsender (VÖP) als Voraussetzungen für einen gesunden, leistungsfähigen Medienmarkt in Österreich nennt.

"Zügellose Online-Medienplattformen auf der einen Seite und ein kommerzieller, dabei jedoch gebührenfinanzierter ORF auf der anderen Seite – das sind die Probleme, die es zu lösen gilt", bringt Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP, die aktuelle Situation auf den Punkt. Auch Ernst Swoboda, Vorstandsvorsitzender des VÖP und Geschäftsführer von KroneHit, appelliert an die Politik in Österreich und der EU und fasst die Anforderungen an die künftige österreichische Bundesregierung zusammen: "Was wir brauchen, sind beherzte Reformen. Im Fall des ORF lautet die einfache Formel: Mehr Public Value, weniger Kommerz!" Markus Breitenecker, stv. VÖP-Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer von Puls 4, stellt klar: "Aufgrund ihrer Größe und Macht tragen die US-amerikanischen Social Media-Giganten ein enormes Maß an Verantwortung. Für die Medienplattformen Facebook und YouTube müssen daher nicht gleiche, sondern strengere Regeln als für andere Medienunternehmen gelten!"

Der VÖP hat nun die notwendigen Reformen in einem Weißbuch für den Medienmarkt Österreich zusammengefasst: „Mit den 'Media Future Perspectives' skizzieren wir unsere Vision des österreichischen Rundfunkmarkts in fünf bis zehn Jahren und präsentieren konkrete und konstruktive Umsetzungsvorschläge“, so Drumm. „Dabei bekennen wir uns eindeutig zu Medienvielfalt und zu einem fairen Wettbewerb. Unseren Überlegungen liegt das Ziel zugrunde, Public Value-Inhalte mit Österreich-Relevanz zu fördern und gleichzeitig den technologischen Wandel der Medienbranche aktiv zu unterstützen.“ Die Vorschläge des VÖP wurden heute in Wien präsentiert und fokussieren auf drei Themenkomplexe.

Zukunftssichere Medienförderung
„Auch in Zukunft wird die österreichische Medienbranche finanzielle Unterstützung vonseiten des Staats benötigen“, meint Swoboda. „Es ist jedoch notwendig, die bestehenden Strukturen an die veränderte Umwelt anzupassen und zukunftsfit zu machen.“

Die Finanzierung des ORF sollte technologieunabhängig, missbrauchssicher und effizient administrierbar gestaltet werden. Zielführend erscheint die Finanzierung aus einem zentralen Medienbudget, das entweder aus dem Bundesbudget oder alternativ über eine Medien- bzw. Haushaltsabgabe finanziert wird. Zur Bestimmung der konkreten Abgeltungshöhe sollte ein transparenter, zweistufiger Genehmigungsprozess eingerichtet werden, bei dem ein unabhängiges Expertengremium den tatsächlichen Finanzbedarf überprüft und formal zur politischen Genehmigung empfiehlt.

Darüber hinaus muss der Wandel in der Mediennutzung und im Medienangebot auch durch gezielte Fördermaßnahmen privater Medien aktiv unterstützt werden. Neben den bestehenden, gattungsorientierten Fördermodellen, die inhaltlich und in ihrer Dotierung angepasst werden müssen, sollten auch die Zukunftsthemen „Digitalisierung der Medien“ sowie „Public Value“ gattungsübergreifend gefördert werden.

Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks
„Der ORF orientiert sich seit Langem zu stark am Wettbewerb mit privaten Anbietern und zu wenig an seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag“, erläutert Swoboda. „Wir haben daher Änderungsvorschläge zum ORF-Gesetz entwickelt, die im ORF für mehr Public Value einerseits und weniger Kommerz andererseits sorgen sollen.“

Dabei werden die Anforderungen des Kernauftrags an Ausgewogenheit und Unverwechselbarkeit des Angebots präzisiert, und kommerzielle Programmierung und kommerzielle Programmverwertung werden angemessen, aber wirksam begrenzt. Zudem wird dem ORF ein Beitrag zur aktiven Förderung digital-terrestrischer Radioverbreitung abverlangt. Die Transparenz der ORF-Leistungen und die Mittelverwendung gegenüber der Öffentlichkeit werden verbessert. Der Schutz privater Wettbewerber in Verfahren vor der KommAustria wird gestärkt und ihnen ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu digitalen ORF-Inhalten eingeräumt. Die Werbeintensität wird reduziert, und der Einkauf teurer Premiumrechte beschränkt. Kommerzielle Nebentätigkeiten werden stärker eingegrenzt als bisher.

Fairness im Wettbewerb mit digitalen Medienplattformen
„Social Media-Plattformen sind Medien und als solche zu behandeln“, betont Breitenecker. „Doch die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen klassischen Medien einerseits und Online-Medienplattformen andererseits belasten den österreichischen Medienmarkt. Wir brauchen faire und ausgewogene Regeln für alle Medienanbieter, damit auch europäische Allianzen entstehen können. Außerdem bedarf es der gezielten Förderung von Forschung und Entwicklung in diesem Bereich, damit alternative, qualitativ hochwertige Social Media-Destinationen in Europa entwickelt werden können.“

Änderungen der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie, insbesondere eine Ausweitung ihres Anwendungsbereichs, müssen ein europaweit einheitliches Schutzniveau für den Konsum und die kommerzielle Verwertung audiovisueller Inhalte schaffen; dies muss unabhängig davon der Fall sein, ob die Inhalte im Rahmen von TV-Angeboten, Abrufdiensten, Videosharing-Angeboten oder Sozialen Netzwerken konsumiert werden. Zudem muss der Schutz von Urhebern vor missbräuchlicher Verwendung ihrer Inhalte auf Online-Medienplattformen verbessert werden.

Reformen auf EU-Ebene sowie nationale Sonderregeln sind hierfür notwendig. Der Gefährdung der Meinungsvielfalt durch neue Gatekeeper muss durch eine bevorzugte Behandlung von bestimmten, relevanten Medieninhalten auf allen Ebenen des Internet-Ökosystems entgegengewirkt werden. Die steuerliche Behandlung muss effektiv und fair ausgestaltet werden, v.a. im Hinblick auf Gewinnsteuern und Werbeabgabe. Und schließlich muss für alle Mediendienste, unabhängig von Mediengattung und Unternehmensniederlassung, das gleiche Schutzniveau in Bezug auf personenbezogene Daten gelten. (red)

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL