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Gabriele Aicher.

Redaktion 05.05.2022

ÖVP-Ermittlungen; Rechtsschutzbeauftragte Aicher tritt zurück

Kritik an "unberechtigten Vorwürfen" seitens der WKStA; Vrabl-Sanda verteidigt Vorgehen.

WIEN. Die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, Gabriele Aicher, tritt zurück. Das gab ihr Anwalt Manfred Ainedter Dienstagabend, 3. Mai 2022, in der ORF-Sendung "Report" bekannt. Aicher hatte die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der Inseraten-Affäre kritisiert. Später wurde bekannt, dass sie sich bezüglich des damaligen Statements von Ainedters Kanzlei beraten hatte lassen, die auch einen Beschuldigten in der Inseratenaffäre vertritt.

Ihren Rücktritt gab Aicher in einem eingeschriebenen Brief ans Justizministerium bekannt, am 30. Juni scheidet sie demnach aus. Ainedter macht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und deren "unberechtigte" Vorwürfe in der Causa verantwortlich und meinte, seine Mandantin sei "psychisch fertig". Die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, hatte den Ausschluss der Rechtsschutzbeauftragten aus allen Ermittlungen die "Ibiza-Affäre" betreffend gefordert.

WKStA-Leiterin Vrabl-Sanda wollte im "Report" nicht ausführlich auf den Rücktritt eingehen, verteidigte sich aber gegen den Vorwurf, ihre Behörde habe die Rechtsschutzbeauftragte mehr oder weniger "gemobbt". Bei allem, was bekannt geworden sei, würde es - trotz des ohnehin schon schlechten Bildes der Strafjustiz in der Öffentlichkeit - ein viel verheerenderes Bild abgeben, wenn die WKStA solche Vorfälle nicht aufzeigt.

Den Streit zwischen mehreren Justizbehörden, der am Dienstag mit der Befragung des suspendierten Sektionschefs Christian Pilnacek und des Leitenden Wiener Oberstaatsanwalts Johann Fuchs im Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wurde, bezeichnete Vrabl-Sanda als "gefährliche Entwicklung". Nicht alle Angriffe seien nämlich als substanzielle Kritik zu begreifen. Eine gewisse "persönliche Betroffenheit" beider Justizbeamter könne sie aber nachvollziehen.

Aicher ist seit April 2021 im Amt und gemäß Strafprozessordnung (STPO) auf drei Jahre bestellt;
eine Abberufung ist nicht möglich. (APA)

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