MARKETING & MEDIA
© Niklas Schnaubelt

Alexandra Vetrovsky-Brychta.

Redaktion 11.02.2022

Wie geht’s mit Google Analytics weiter?

Der aktuelle DSB-­Bescheid hat die ­Problematik rund um den DSGVO-­konformen Umgang mit Daten verstärkt.

••• Von Britta Biron

Der vor Kurzem erlassene Bescheid der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB), dass Google Analytics gegen die DSGVO verstößt, ist zwar (noch) nicht rechtskräftig, hat die Diskussion über den Umgang mit Big Data und der Abhängigkeit europäischer Betriebe von den US-Tech-Giganten aber neu angefacht und eine Reihe von Fragen aufgeworfen. media­net hat Alexandra Vetrovsky-Brychta,Geschäftsführerin des Forum Verlag Herkert in Österreich und Präsidentin des Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ), zum Gespräch gebeten.

medianet: Was besagt der Bescheid genau? Kann Google Analytics noch legal genutzt werden?
Alexandra Vetrovsky-Brychta: Der Bescheid bezieht sich darauf, wie Google Analytics zu einem konkreten Zeitpunkt auf der Website eines betroffenen Unternehmens individuell eingebunden war. Daraus lässt sich aber nicht pauschal schlussfolgern, dass Google Analytics automatisch den Datenschutz verletzt. Allerdings wird der Bescheid Auswirkungen auf neun von zehn Unternehmen in Europa haben – denn die kostenlose Version von Google Analytics hat einen Marktanteil von 86 Prozent.

medianet:
Welche Auswirkungen sind durch den Bescheid zu erwarten?
Vetrovsky-Brychta: Konsumenten werden beim Aufrufen von Webseiten in nächster Zeit noch komplexere Einverständniserklärungen in Form von Cookie-Bannern vorfinden, in denen umfangreich über Risiken aufgeklärt werden muss. Damit setzen Unternehmen eine Erste-Hilfe-Maßnahme, um eine Datenübermittlung in die USA weiterhin möglich zu machen. Ob dies aus juristischer Sicht aber ein gangbarer Weg ist, ist derzeit noch stark in Diskussion.

medianet:
Im Grunde ändert sich an der Datenübermittlung in die USA vorerst nichts?
Vetrovsky-Brychta: Es besteht sogar die Gefahr, dass als indirekte Auswirkung noch mehr Daten bei den Tech-Giganten landen werden. Warum? Während Betreiber heimischer Webseiten nun für Analyse und Tracking keine personenbezogenen Daten mittels US-Tools mehr heranziehen dürfen, können sie Daten von geschlossenen Benutzergruppen wie bei Facebook oder Amazon weiterhin für die Bewerbung nutzen. Es könnte also sein, dass Unternehmen ihre Werbe- und Vermarktungsstrategien verstärkt dorthin verlagern, was wiederum dazu führt, dass in diesen Netzwerken noch mehr Daten als bisher produziert werden.

Was aus jetziger Sicht allerdings noch nicht einschätzbar ist, ist, wie die heimische Digitalwirtschaft mit diesem Rechtsspruch umgehen kann. Denn es wird eindeutig der Betreiber der Webseite verantwortlich gemacht und nicht Google Analytics als eigentlicher Anbieter des Dienstes. Damit herrschen zwischen heimischen Digitalunternehmen und Tech-Giants weiterhin keine fairen Bedingungen.

 medianet: Laut einer aktuellen Umfrage von Deloitte Österreich sind 78 Prozent der heimischen Unternehmen überzeugt, beim Datenschutz gut aufgestellt zu sein. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Vetrovsky-Brychta: Nach dem aktuellen Bescheid würde ich dieses Ergebnis schwer bezweifeln. Denn wie gesagt wird die Mehrheit der Unternehmen hier ein Problem haben. Die Entscheidung der DSB bezieht sich generell auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA, und das betrifft weit mehr als Google Analytics.

medianet:
Ist der strenge Datenschutz in Europa ein Wettbewerbsnachteil?
Vetrovsky-Brychta: Nein. Ganz allgemein ist ein hohes Datenschutzniveau – diese Formulierung finde ich treffender, als von strengem Datenschutz zu sprechen – zum Vorteil von Konsumenten und Unternehmen. Denn hoher Datenschutz bedeutet auch Transparenz. Transparenz sorgt für Vertrauen, Vertrauen bringt Loyalität und diese wiederum stärkt die Kundenbindung. Per se also nichts Schlechtes, nur muss dieses hohe Datenschutzniveau auch praktikabel sein. Und das ist derzeit leider nicht immer gegeben – weder auf der Konsumenten- noch auf der Wirtschaftsseite.

medianet:
Das hohe Datenschutzniveau hat aber auch Nachteile. Zum Beispiel wäre es für Erkenntnisse über die Ausbreitung der Coronainfektion und als Grundlage für (bessere) politische Entscheidungen hilfreich, Impf- und Testdaten mit weiteren Daten aus dem Medizin- und sozioökonomischen Bereich zu verknüpfen. Aus Gründen des Datenschutzes passiert das aber nicht. Wird der Datenschutz manchmal auch einfach nur als Ausrede missbraucht, um sich z.B. vor unliebsamen Themen zu drücken?
Vetrovsky-Brychta: Definitiv passiert das meiner Meinung nach oft. Gerade das angeführte Beispiel zeigt ein Problem auf: den Konflikt einzelner Grundrechte miteinander. Datenschutz ist ein Grundrecht in Österreich – genauso aber auch Bildung oder Erwerbstätigkeit. Nun haben wir die Situation, dass durch die Nichtverknüpfung der Daten Erkenntnisse zur Corona-Ausbreitung nicht vollständig möglich sind und das zu Lockdowns geführt hat. Damit ist zwar das Recht auf Datenschutz gewahrt, aber das Recht auf Erwerbstätigkeit in manchen Fällen eingeschränkt.

medianet:
Gäbe es eine Lösung für dieses Dilemma?
Vetrovsky-Brychta: Ich denke, es wäre sehr wohl möglich, beides miteinander in Einklang zu bringen, wenn man die rechtlichen Voraussetzungen im Datenschutzgesetz schaffen würde. Dazu gibt es Möglichkeiten und einen parlamentarischen Weg. Was uns hier in Europa jedoch dabei etwas im Weg steht, ist die Geschwindigkeit bei der Einführung dieser Prozesse, die nicht unbedingt als agil zu bezeichnen ist.

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