MOBILITY BUSINESS
© EVN Moser

Ute Teufelberger, Vorsitzende des Bundesverbands Elektromobilität Österreich (BEÖ)

Redaktion 21.11.2019

Appell an künftige Bundesregierung

Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) legte ein 5-Punkte-Programm für mehr E-Mobilität vor. Es umfasst u.a. den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur sowie Erleichterungen beim grenzüberschreitenden Laden.

WIEN. Österreich zählt zu den Vorreitern für E-Mobilität in Europa und soll das aus Sicht des Bundesverbands Elektromobilität Österreich (BEÖ) auch bleiben. Der BEÖ hat deshalb ein 5-Punkte-Programm mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung der österreichischen Klima- und Energieziele vorgelegt, das auch den Boden für den zu erwartenden Markthochlauf bereiten soll. „E-Mobilität ist der nachhaltige Weg für die angestrebte Mobilitätswende“, so Ute Teufelberger, Vorsitzende des BEÖ.

Im 5-Punkte-Programm spricht sich der BEÖ unter anderem für eine Novellierung des Wohnrechts aus, um das Laden zu Hause zu vereinfachen. Derzeit behindern rechtlichen Hürden den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden. „Um die Klimaziele zu erreichen, müssten laut einer aktuellen Studie des AIT (Austrian Institute of Technology) täglich 360 Lademöglichkeiten errichtet werden“, sagt Teufelberger. Weiters empfiehlt der BEÖ bundesweit einheitliche Förderungen für Investitionen in die Ladeinfrastruktur in Bestandswohnanlagen sowie für E-Mobility-Checks; ähnliche Investitionsanreize gibt es bereits in Niederösterreich und Vorarlberg. „Hunderttausende E-Fahrzeuge könnten so unter weitestgehender Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur geladen werden“, meint BEÖ-Vorsitzende Teufelberger.

Damit E-Autos auch für den breiten Markt attraktiv werden, muss sich der Umstieg laut BEÖ auch finanziell lohnen. Daher empfiehlt der Bundesverband eine Befreiung von der Umsatzsteuer bei Neukauf eines E-Autos, um die zum Teil sehr großen Preisunterschiede zwischen einem Verbrenner und einem E-Fahrzeug auszugleichen. Vorgeschlagen wird, die Umsatzsteuer bis zu einem Anteil von 20% der jährlichen mehrspurigen Fahrzeugneuzulassungen beziehungsweise bis zum 31. Dezember 2024 entfallen zu lassen sowie die Ankaufsprämie auch in Zukunft weiterzuführen.

Eine weitere BEÖ-Forderung ist die Anpassung der Pendlerpauschale. „Neben dem öffentlichen Verkehrsmittel muss die Fahrt mit einem emissionsfreien Fahrzeug zur Arbeit einen Mehrwert gegenüber jenen mit einem konventionellen Antrieb haben“, so Teufelberger. Zusätzlich ist die Befreiung vom Sachbezug für E-Fahrzeuge eine wichtige Maßnahme, um den Anteil von E-Fahrzeugen bei den Neuzulassungen – derzeit 2,8 Prozent – zu erhöhen. Diese betrifft insbesondere Firmenfahrzeuge und bringt Einsparungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch eine Ermäßigung von der Mautgebühr für E-Fahrzeuge bis 3,5 t wäre begrüßenswert.

Der BEÖ fordert zudem eine EU-weite, einheitliche Regelung zur Erfassung von Ladevorgangsdaten. „Da Österreich mit rund 5.500 öffentlichen Ladepunkten bereits heute eine Vorreiterrolle im Ausbau der Infrastruktur einnimmt, brauchen wir hier eine Bestandsicherung“, erklärt BEÖ-Vorsitzende Teufelberger. Bestandsschutz ist eine Grundvoraussetzung für millionenschwere Investitionen der Energieunternehmen in Ladeinfrastruktur und Digitalisierung. „Damit einhergeht die Forderung nach Planungssicherheit, insbesondere der bestehenden Hardware (Ladestationen) sowie eine vorausschauende Regulierung“, meint Teufelberger.

Ein weiterer Punkt betrifft die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Bezahlens (E-Roaming); hier empfiehlt die BEÖ-Vorsitzende eine rasche gesetzliche Anpassung des Umsatzsteuergesetzes auf EU-Ebene. „Ziel muss es sein, die MOSS-Regelung (Mini-One-Stop-Shop) auch auf E-Roamingumsätze der E-Mobilitätsanbieter anzuwenden“, so Ute Teufelberger. Die derzeit geltende Regelung sieht nämlich vor, dass sich jeder E-Roaminganbieter in dem Land, in dem er Leistungen erbringt, steuerlich registrieren und eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss. „Hier brauchen wir dringend eine rasche Vereinfachung“, sagt Teufelberger.

Die Forderung einer Elektrifizierung des Bus- und Zustellverkehrs entspricht einer aktuellen Richtlinie des Europäischen Parlaments und sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber gesetzlich verpflichtet sind, bei der Anschaffung von neuen Straßenfahrzeugen auf die Energie- und Umweltauswirkungen der Fahrzeuge zu achten. „Hier sollten nach BEÖ-Sicht die gestaffelten Mindestziele bis zum Jahr 2030 in den Bereichen leichte wie auch schwere Nutzfahrzeuge (inkl. E-Lkw über 3,5 t) nach Möglichkeit übererfüllt werden“, betont Teufelberger. Auch für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe muss der Umstieg auf E-Fahrzeuge attraktiver werden; diesbezüglich empfiehlt der BEÖ, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, vor allem in Ballungsräumen, zu fördern.

Mit dem ‚5-Punkte-Programm für Elektromobilität’ bekennt sich der BEÖ zu den Klima- und Energiezielen des Landes. „Wir appellieren an die künftige Bundesregierung, den erfolgreichen Weg der Förderung von E-Mobilität als wichtige Klimaschutzmaßnahme weiter fortzuführen“, so BEÖ-Vorsitzende Ute Teufelberger abschließend. (jz)

 

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