••• Von Paul Christian Jezek
WIEN. Im Zentrum einer solchen Immobilie stehen vor allem die Nachnutzung bzw. Verwertung, der Einfluss der Schottergrube auf die Umgebung – und natürlich eine ganz Reihe von Behördenauflagen.
Die Nachnutzung einer stillgelegten Schottergrube bestimmt maßgeblich das Grundwasser. Eine einfache Situation ist gegeben, sobald ursprünglich eine Nassbaggerung im Grundwasser erfolgt ist. Aus einer wenig attraktiven Schottergrube entsteht dann eine lukrative Nachnutzung: Wohnen am Wasser bzw. See, vorausgesetzt die entsprechende Widmung ist erzielbar.
Im Gegensatz dazu wird die Sachlage etwas schwieriger, sobald kein Wasser vorhanden ist. Da Schottergruben am Rand oder außerhalb des Ortsgebiets liegen, bietet sich hier die Errichtung eines Betriebsgebiets als vernünftige Lösung an.
Bodenrisiken
Da Schottergruben nicht nur dezentral, sondern auch sehr großflächig angelegt sind, ist nicht nur bei der Errichtung, sondern auch weiteren Verwertung die gesamte Umgebung betroffen – oft gleich mehrere Gemeinden.
„Eine Integration des ehemaligen Areals der Schottergrube erfordert eine enge Zusammenarbeit mit allen betroffenen Gemeinden z.B. im Bereich Infrastruktur (Kanal, Wasser, Gas, Strom, etc.) bis hin zu den entsprechenden Landesbehörden, wenn es um Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Umwidmungen geht”, erklärt Christian Wagner. „Bei Verkaufsverhandlungen müssen Bodenrisiken beachtet werden. Insbesondere Schottergruben aus den 70er- und 80er-Jahren wurden gern als Deponien genutzt.”
Der geschäftsführende Gesellschafter von Wagner & Partner konnte durch sein Netzwerk und die gute Zusammenarbeit mit Bürgermeistern bereits mehrere Schottergruben-Projekte erfolgreich entwickeln und verwerten. „Schottergrube ist ja nicht gleich Schottergrube – bei jedem Projekt kommen hier neue Aspekte zutage.”