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© APA/Gert Eggenberger

Redaktion 13.01.2022

2G-Kontrollen im Handel – Einkaufszentren setzen auf Stempel

WIEN. Seit Dienstag, 11. Jänner 2022, muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren. Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen - spätestens an der Kassa. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben. Viele Händler, insbesondere Einkaufszentren, setzten für die Kontrollen Stempel, Schleusen und teils auch Securities ein. Zu den Stempeln sind jedoch noch rechtliche Fragen offen.

In ganz Österreich hat sich ein Gutteil der Einkaufszentren entschieden, Stempel zu verwenden. Beim Shoppingcenter Passage Linz etwa konnte man sich am Haupteingang nach Vorlage des Impfnachweises und eines Ausweises einen Stempel auf die Hand holen. Dieses freiwillige Angebot soll ermöglichen, dass man in den einzelnen Shops nicht mehr seine Dokumente vorweisen muss.

Im McArthurGlen Designer Outlet Parndorf im Burgenland wird vorerst nur in den einzelnen Shops bei den Eingängen bzw. den Kassen kontrolliert. General Manager Mario Schwann erklärte gegenüber der APA: "Wir arbeiten gerade noch an einer weiteren Lösung mit vereinfachter Umsetzbarkeit, Eintrittsbänder oder Stempeln, wie dies von anderen Einkaufscentern in Österreich bereits praktiziert wird."

Ob Stempel oder Armbänder von der Verordnung gedeckt sind, blieb am Dienstag zunächst offen. Eine entsprechende APA-Anfrage blieb seitens des Gesundheitsministeriums vorerst unbeantwortet. In der Verordnung selbst heißt es: "Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises von Kunden in Kundenbereichen von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt."

Die Kontrollpflicht betrifft nur Händler, in denen Ungeimpfte seit der vierten Coronawelle nicht mehr einkaufen dürfen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs, etwa in Supermärkten oder Drogerieketten, besorgen.

Der Handel fühlt sich allerdings nicht dafür zuständig, gefälschte Impfpässe oder Genesungsbescheide aufzudecken. "Wir werden uns bestmöglich bemühen, aber wir sind nicht die Polizei", stellte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bereits mehrfach klar. Vor Kurzem beriet er sich dazu auch im Innenministerium. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat bereits angekündigt, mit Bereitschaftseinheiten sowie Polizistinnen und Polizisten in zivil die neuen Regeln zu kontrollieren. Händler, die den 2G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3.600 €.

Nach dem Austausch mit dem Innenministerium sagte Trefelik, dass auch seitens der Polizei noch Unklarheiten zur Verordnung bestünden. Diese "Fragen technischer Art" sollen nun mit dem Verordnungsgeber, also dem Gesundheitsministerium, geklärt werden. Trefelik appellierte, dass es bis dahin keine Strafen geben dürfe. Denn da bei Verstößen gegen die Covid-Verordnungen auch ein Entzug der Coronahilfen drohe, sei das für die Betriebe ein großes Risiko. Ungeklärt sei, so Trefelik, etwa ob Stempel erlaubt sind und wenn ja, wie die Haftungsfragen des Stempelausgebers aussehen.

Erfahrungen mit der Kontrollpflicht gibt es bereits in Salzburg. Dort muss seit dem 3. Jänner im Handel ein 2G-Nachweis erbracht werden. Und das scheint - bis auf vereinzelt renitente Kunden - problemlos zu funktionieren, wie es zur APA hieß. "Ja, es gab am Anfang einen Aufschrei der Händler", sagte der Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg, Peter Buchmüller. "Aber die, die das aufregt, sind in der Minderheit. In der Praxis dürfte sich der Kontrollaufwand als überschaubar herausgestellt haben.“ (APA)

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