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Das Interesse der Konsumenten an Nährwertangaben nimmt nach wie vor zu.

Redaktion 24.06.2016

Am 13. Dezember muss alles passen

Die Angabe der Nährwerte wird verpflichtend. Laut GS1 ­Austria gibt es Aufholbedarf bei der Auszeichnung. Ein Viertel von 420 Dateneinstellern hat bereits alle Daten aktualisiert.

WIEN. Seit 2014 gilt die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV); in ihr wird die Information der Verbraucher über Lebensmittel geregelt. Besonders ist dabei die standardisierte Angabe der Nährwerte auf Produkten zu beachten. Diese Angaben sind zwar ohnedies gang und gäbe - aber immer noch nicht durchgängig auf allen Produkten vorhanden.

Zurückzuführen ist das u.a. auf die Übergangsfrist von zwei Jahren; die Angaben bis dato waren mithin freiwillig. Dies ändert sich allerdings bald, spätestens nämlich per 13. Dezember 2016, ab dem die Angabe der Nährwerte verpflichtend ist; nur wenige Warengruppen (z.B. Getränke mit mehr als 1,2 Vol.-% Alkohol, Salz oder Kaugummi) sind ausgenommen.
Folgende sieben Nährwertinformationen – sogenannte BIG 7 –, bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter, sind ab Dezember verpflichtend: Brennwert (Kalorienangabe), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz. Als „Fleißaufgabe” können zusätzlich positive Eigenschaften zu den Nährwerten bekannt gegeben werden – Beispiele wären hier „fettarm” oder „reich an Ballaststoffen”.

Je früher, desto besser

Heute enthalten rund 65% der gesamten eingestellten Artikel in GS1 Sync eine entsprechende Nährwertdeklaration. Rund ein Viertel von 420 Dateneinstellern hat bei jedem einzelnen Basisartikel vollständige Nährwertangaben bereitgestellt. Das klingt vorbildlich, bedeutet aber einiges an Aufholbedarf – der sich aber insofern relativiert, als viele der fehlenden Nährwertangaben ausgenommene Warengruppen wie Wein oder Bier betreffen.

Dennoch: Es sind nur mehr wenige Monate bis zur verpflichtenden Nährwertkennzeichnung; Handel und GS1 Austria empfehlen daher schon jetzt die entsprechende Anpassung auf den Produkten und in GS1 Sync. „Eine frühzeitige Angabe möglicher fehlender Nährwerte bietet einerseits die Chance, um mit den neuen Gegebenheiten vertraut zu werden, andererseits um mögliche Fehler bereits im Vorfeld zu beheben oder fehlende Inhalte zu ergänzen”, erläutert GS1 Austria-Geschäftsführer Gregor Herzog. Die Datenaktualisierung der Nährwerte in GS1 Sync wird vom Team der GS1 Sync-Qualitätssicherung (QS) anhand der übermittelten Verpackungsdesigns überprüft.
Mit der Kampagne „GS1 Sync Refresh” richtet GS1 Austria jetzt einen Appell an alle Dateneinsteller, laufend Datenaktualisierungen durchzuführen. Ziel ist, mehr Bewusstsein bei Händlern und Herstellern für die Wichtigkeit der laufenden Datenaktualisierung zu schaffen. Detaillierte Infos unter: www.gs1.at/gs1sync_stars. (nov)

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