WIEN. Es wird ernst mit der Einführung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Nach der im Vorjahr eingeführten Registrierkassenpflicht tritt per 1. April 2017 der sogenannte Manipulationsschutz in Kraft. Das heißt: Jene, die ihn noch nicht haben, müssen sich jetzt um eine sicherheitskonforme Aufrüstung ihres bestehenden Kassensystems kümmern. Anders als bei der Einführung der Registrierkasse ist bei der Verwendung des Sicherheits-Chips im Nachhinein elektronisch feststellbar, ob tatsächlich per ab 1. April vorschriftsmäßig signierte Bons gedruckt werden. Das Finanzamt hat großflächige Kontrollen angekündigt.
Nötige Aufrüstung
Bis 1. April ist ein Software-Update notwendig, das die rechtskonforme Umsetzung der Registrierkassensicherheitsverordnung ermöglicht. Markus Zoglauer, Registrierkassen-Experte und Etron-Geschäftsführer, warnt: „Es herrscht kurz vor der Umstellung Unsicherheit darüber, dass diesmal wirklich alle Unternehmen eine Aufrüstung in Form dieses Software-Updates benötigen und sich vor allem proaktiv darum bemühen müssen.” Bei vielen alten Modellen ist die Aufrüstung technisch unmöglich; der Umstieg auf ein modernes Registrierkassensystem ist dann erforderlich. (red)