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Redaktion 17.07.2019

Docmorris-Klage gegen Apotheken

Online-Apotheke will Schadenersatz für Zwangsvorschreibung von Preisen; Gericht erklärt weiteres Vorgehen.

DÜSSELDORF. In einer Schadenersatzklage pocht der Online-Händler Docmorris in Deutschland weiter auf eine Zahlung von 15 Millionen Euro von alteingesessenen Apothekern. Das Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht wird am Mittwoch (12.00 Uhr) fortgesetzt.

Die Apothekerkammer Nordrhein hatte mit einstweiligen Verfügungen von 2012 an durchgesetzt, dass Docmorris verschreibungspflichtige Medikamente nicht billiger verkaufen durfte als sie an der Ladentheke kosteten. Doch der Europäische Gerichtshof entschied 2016 pro Versandhändler, danach setzte Docmorris dieses Geschäftsmodell fort. Im Rückblick hält das Unternehmen die Interventionen der Apothekerkammer für unangemessen und fordert Schadenersatz.

Die Apothekerkammer hält die Vorwürfe für unbegründet. Die Vorsitzende Richterin dürfte am Mittwoch über das weitere Vorgehen entscheiden - ein Urteil noch am selben Tag ist sehr unwahrscheinlich.

Bei einer Verhandlung im Februar hatte das Gericht angedeutet, dass es das Verfahren vorerst auf Eis legen könnte. Grund hierfür: Noch immer laufen andernorts separate Berufungsverfahren. Erst wenn dort die Rechtslage klarer ist, könnte das Düsseldorfer Gericht fortfahren. (red)

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