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Redaktion 14.02.2019

Drogeriekette dm unterliegt im Rechtsstreit mit Alnatura

Kündigung eines Kooperationsvertrags rechtens - deutsches Oberlandesgericht ließ keine Revision zu.

DARMSTADT. Die Drogeriekette dm hat im Streit mit dem Bio-Händler Alnatura eine juristische Niederlage erlitten. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) entschied am Mittwoch, dass dm zwei Millionen Euro an Alnatura zahlen muss. In dem Berufungsverfahren ging es um die Frage, ob die Kündigung eines Kooperationsvertrags durch Alnatura rechtens war. Die frühere Vertragspartnerin dm war schon in erster Instanz mit ihrer Klage gegen die Kündigung gescheitert. Eine Richterin des OLG in Darmstadt bestätigte jetzt die Entscheidung. Die Kündigung des Vertrags im Jahr 2014 sei wirksam.

Die zwei Millionen Euro hatte dm 2014 einbehalten, obwohl das Geld Alnatura für ausgelieferte Waren zugestanden hätte. Als Grund gab die Drogeriemarktkette an, der Bio-Händler habe Anfang der 90er-Jahre seine Preise nicht mehr durch kostenbasierte Berechnungen, sondern per Liste festgeschrieben und auf diese Weise unrechtmäßig erhöht. Insgesamt forderte dm deshalb 6 Mio. Euro von Alnatura und behielt zunächst die 2 Mio. Euro ein. Alnatura forderte seinerseits die Zahlung der offenen Rechnung - und hatte jetzt juristischen Erfolg.

Das OLG ließ keine Revision zu. Diese müsste die Drogeriekette als Klägerin beim deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen. Die beiden einstmals engen Partner - die Firmenchefs Götz Rehn (Alnatura) und Götz Werner (dm) sind verschwägert - hatten sich 2014 getrennt. Das führte zu mehreren juristischen Auseinandersetzungen. (APA/dpa) 

 

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