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Redaktion 05.02.2020

Entscheidung im Stolichnaya-Markenrechtsstreit ist nun rechtskräftig

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande erkannte die Federal Treasury Enterprise Sojuzplodoimport als rechtlichen Eigentümer der Marke Stolichnaya in Belgien, Holland und Luxemburg an.

MOSKAU / WIEN. Am 24. Jänner 2020 entschied der Oberste Gerichtshof der Niederlande, dass es keinen Grund gibt, die zuvor von den niederländischen Gerichten getroffenen Entscheidungen zu überprüfen. Außerdem stellte der Gerichtshof fest, dass die Rechte an den legendären Wodka-Marken Stolichnaya und Moskowskaya in den Benelux-Ländern der FKP Sojuzplodoimport gehören.

Dazu Alexej Maklakow, Generaldirektor von FKP Sojuzplodoimport: „Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Niederlande ist sehr bedeutsam und wir sind sicher, dass diese Entscheidung als Präzedenzfall in den anhängigen Gerichtsverfahren für die Marken Stolichnaya und Moskowskaya nicht nur in den EU-Ländern, sondern weltweit verwendet werden wird.“

Die niederländischen Gerichte unterstützten FKP Sojuzplodoimport wiederholt, nachdem die Russische Föderation 2001 festgestellt hatte, dass die Übertragung der sowjetischen Wodka-Marken (einschließlich Stolichnaya und Moskowskaya) an die SPI-Gruppe illegal war, und diese Marken 2002 an FKP Sojuzplodoimport übertragen hatte.

Im Juni 2006 stellte das Bezirksgericht Rotterdam fest, dass Spirits International, das der SPI-Gruppe angehört, die Marken illegal erworben hatte. 2012 bestätigten das Berufungsgericht und 2013 der Oberste Gerichtshof der Niederlande die Feststellungen des Bezirksgerichts Rotterdam, wiesen die Beschwerden von Spirits International ab und gaben den Fall an das Bezirksgericht Rotterdam zurück, um eine Entscheidung über die Übertragung der Markenrechte an FKP Sojuzplodoimport zu treffen. Im März 2015 entschied das Bezirksgericht Rotterdam, dass Spirits International den Verkauf von Stolichnaya und Moskowskaya stoppen und alle notwendigen Schritte unternehmen muss, um die Markenrechte in den Benelux-Ländern im Namen von FKP Sojuzplodoimport, ihrem rechtmäßigen Eigentümer, neu zu registrieren und Schadenersatz für die illegale Nutzung der Marken zu leisten hat.

Trotz der eindeutigen Feststellungen des Bezirksgerichts Rotterdam legte Spirits International 2018 erneut Berufung beim Berufungsgericht ein, die jedoch abgelehnt wurde. So kam der Fall erneut vor den Obersten Gerichtshof der Niederlande, der die endgültige Entscheidung traf, dass FKP Sojuzplodoimport der rechtmäßige Eigentümer der Marken Stolichnaya und Moskovskaya in den Benelux-Ländern ist. Nach niederländischem Recht kann gegen diese Entscheidung kein weiterer Rechtsbehelf eingelegt werden. (red)

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