WIEN. WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik und Handelsverband-Obmann Rainer Will begrüßten daher die Entscheidung der Regierung, den Handel unter Auflagen ab
Montag, 8. Februar, wieder zu öffnen. Auch die körpernahen Dienstleister - u.a. Friseure - dürfen mit Einschränkungen aufsperren.
"Damit bekommt der heimische Handel Hilfe zur Selbsthilfe, nachdem aktuell fast ein Drittel der Händler von Zahlungsunfähigkeit betroffen ist", sagte Will in einer ersten Stellungnahme. Auch Trefelik ortet eine "dramatische" Situation bei den Handelsbetrieben, weil diese wegen dem Lockdown "wochenlang gar keine Umsätze" erzielen konnten. Insgesamt zeigte sich der WKÖ-Handelsobmann mit den Lockerungsschritten zufrieden. "Das ist ein erster Schritt zurück in die Normalität", sagte Trefelik am Montagabend,
1. Februar, zur APA. Für eine hohe Kundenfrequenz würden aber die Gastronomie und der Tourismus fehlen. Die FFP2-Maskenpflicht und die 20 m2-Beschränkung pro Person in Geschäften sei "der Preis der Lockerung", so Trefelik.
Die rund 22.500 geschlossenen Geschäfte haben laut Handelsvertretern bereits weitreichende Hygienemaßnahmen implementiert, um ein geordnetes Aufsperren und ein sicheres Einkaufen zu ermöglichen. Behördlich vorgeschrieben ist u.a. eine Begrenzung auf einen Kunden pro 20 m2 Verkaufsfläche, um große Menschenansammlungen in Geschäften und Einkaufszentren zu verhindern; darüber hinaus ist das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend und ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure können mit einem Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ab
8. Februar wieder in Anspruch genommen werden. Die Obfrau der WKÖ-Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster, zeigte sich erfreut über die Öffnungsschritte, auch "wenn sie sehr vorsichtig ausfallen": "Es ist ganz entscheidend, den Betrieben und ihren Mitarbeitern eine klare Perspektive zu geben."
Auch die Friseure freuen sich, nach sechs Wochen coronabedingter Schließung ab 8. Februar wieder aufsperren zu dürfen. Für die Branche mit 9.000 Unternehmen und über 17.000 Beschäftigten sei das "ein großes Aufatmen", sagte Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder am Montagabend zur APA: "Dafür nehmen wir auch stärkere Auflagen in Kauf." Die künftig verpflichtenden Eintritts-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, bezeichnete Eder als "sinnvoll".
Bedenken, die Wiedereröffnung der Geschäfte könnte die Corona-Fallzahlen nach oben treiben, hat der Handelsverband-Obmann nicht: "Der Handel ist kein Corona-Hotspot, dafür sind die Aufenthaltsdauern zu gering und der Kundenkontakt zu lose. Auch in den Untersuchungen der Ages konnte keine Clusterbildung in den Geschäften nachgewiesen werden, das Infektionsgeschehen spielt sich vielmehr im privaten Haushaltsbereich ab", zeigt sich Will überzeugt.
Die Verlängerung des Lockdowns für die Hotellerie und Gastronomie habe allerdings einen stark negativen Einfluss auf die Kundenfrequenzen und damit auch auf die Umsätze im Handel. "Viele Betriebe, etwa der gesamte Lebensmittelgroßhandel, haben mit der Schließung von Gastronomie und Hotellerie ihre wichtigsten Kunden verloren und verzeichnen zum Teil massive Umsatzeinbrüche. Diese indirekt vom Lockdown betroffenen Betriebe warten seit Monaten auf die entsprechende Richtlinie und somit auch auf die Auszahlung der Corona-Hilfen", kritisiert Will.
Der Handelsverband geht davon aus, dass die Konsumenten nun die Gelegenheit nutzen werden, Weihnachtsgeschenke umzutauschen oder Gutscheine und Geldgeschenke einzulösen. "Die Nachholeffekte werden generell unter einem Drittel liegen, da die Lockdown-Dauer eine sehr lange war", so die Einschätzung. Mittelfristig brauche man jetzt ein "Klima der Zuversicht", um den heimischen Handel anzukurbeln, denn die auf mittlerweile fast 15% gestiegene Sparquote gefährde Hunderttausende Arbeitsplätze. Auch der Einkaufszentrenverband Austrian Council of Shopping Places (ACSP) zeigte sich über die Öffnungsschritte unter Auflagen erfreut. (APA)