RETAIL
© medianet/Katharina Schiffl

Rainer Will vom Handelsverband.

Redaktion 15.09.2020

Handelsverband appelliert an Bundesregierung

Die staatliche Corona-Hilfsmaßnahmen an neue Lage anpassen, Arbeitsplätze strukturell absichern Fixkostenzuschuss flexibler gestalten, Lohnnebenkosten senken. Arbeitsplatz Österreich jetzt für 2021 absichern.

WIEN. Nachdem die am Samstag veröffentlichte Änderung der Covid-19-Lockerungsverordnung unter anderem eine Maskenpflicht in allen Geschäften sowie weitere Einschränkungen für Veranstaltungen (u.a. max. 100 Personen in geschlossenen Räumen ohne Sitzplatzzuteilung) vorsieht, wird sich dies mit doppeltem Effekt auf den stationären Handel auswirken: Zum einen führt die bundesweite Wiedereinführung der Maskenpflicht zu einem Rückgang der Umsätze im stationären Einzelhandel von rund 15 Prozent, da Lust- und Spontankäufe nachlassen, was im Non-Food Handel abseits lebensnotwendiger Güter besonders den Modehandel trifft. Zum anderen reduziert sich durch die wegfallenden gesellschaftlichen Anlässe die Passantenfrequenz und damit auch Kauftransaktionen.

Der Handelsverband appelliert daher an die österreichische Bundesregierung, die staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen entsprechend anzupassen, damit die Handelsbranche mit ihren 600.000 Beschäftigten die erforderlichen neuen gesundheitsbehördlichen Maßnahmen auch betriebswirtschaftlich bewältigten und Arbeitsplätze sichern kann.

"Konkret sollte der Fixkostenzuschuss in puncto Betrachtungszeiträume und Untergrenze flexibler gestaltet werden. Hier hoffen wir auch auf eine rasche Freigabe des Fixkostenzuschuss II durch die europäische Kommission. Ebenso empfehlen wir, das Kurzarbeitsmodell auf die neue Situation anzupassen. Der Härtefallfonds wiederum muss für einen erneuten Ausfall effizient eingesetzt werden, um die wirtschaftliche Existenz von Selbstständigen, Einzelunternehmern und KMU abzufedern", empfiehlt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Besonders von den Covid-Einschränkungen betroffen sind stationäre Geschäftsmodelle und damit mitarbeiterintensive Betriebe. Daher wäre eine Lohnnebenkostensenkung strukturell erforderlich und überfällig, um den "Arbeitsplatz Österreich" auch für 2021 abzusichern – denn die Coronakrise wird ihren Schatten noch weit über den Jahreswechsel hinaus werfen, auch wenn die Zahl der Infektionsfälle dann hoffentlich abklingt. (red)

 

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL