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Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will

Redaktion 24.07.2020

Handelsverband begrüßt Entscheid des Verfassungsgerichtshofes

Interessenvertretung hatte die ungleiche Behandlung von großen und kleinen Händlern kritisiert.

WIEN. Der Handelsverband begrüßt den aktuellen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach die Verordnung über das Betretungsverbot öffentlicher Orte im Zuge der Corona-Pandemie teilweise rechtswidrig war. Der Verband hatte schon im April kritisiert, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 400 Quadratmetern sowie Baumärkte und Gartencenter früher aufsperren durften als größere Geschäfte und Shoppingcenter.

Hier sei mit zweierlei Maß gemessen worden, sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Vor allem hätten in größeren Geschäften die Mindestabstände zumindest gleich gut oder sogar besser eingehalten werden können. "Insofern begrüßen wir die Entscheidung des VfGH."

Die teilweise Aushebelung des Epidemiegesetzes und das allgemeine Betretungsverbot sei insbesondere für stationäre Händler ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit gewesen - wenn auch nicht verfassungswidrig, so Will. "Gleichzeitig erwarten wir - mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte - fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis", forderte der Branchenvertreter.

Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht habe im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu Umsatz- und Frequenzrückgängen von bis zu 40 Prozent geführt, im Modehandel sei es zu Einbrüchen von mehr als 50 Prozent gekommen. Seit heute ist der Mundnasenschutz in Supermärkten wieder Pflicht, nicht aber bei anderen Händlern. (APA)

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