WIEN. Was jene österreichischen Händler, deren 40.000 Geschäfte seit fast 3 Wochen gesperrt sind, mit ihren 490.000 Beschäftigten in Zeiten der Corona-Krise am dringendsten brauchen, ist Liquidität – also die Fähigkeit, ihre Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Daher sind die Banken gefordert, rasch mit Blick auf die langjährigen Geschäftsbeziehungen zu agieren.
Die staatlichen Haftungs- und Garantieinstrumente decken mit 80% bereits den Löwenanteil ab. Eine weitere Besicherung "über die Hintertüre" durch Umgehungskonstruktionen darf im Rahmen des 15 Mrd. Euro schweren Nothilfefonds gegenüber den Unternehmen nicht zugelassen werden.
Keine persönliche Haftung für Corona-bedingte betriebliche Kredite
Zuletzt haben immer mehr Händler nach Gesprächen mit ihrer Hausbank Befürchtungen geäußert, wonach zusätzliche Liquidität nur dann zur Verfügung gestellt wird, wenn es eine vollständige Absicherung durch den Staat gibt oder die Eigentümer die volle Haftung übernehmen.
Keinesfalls dürfen die Banken im Rahmen des Nothilfefonds persönliche Haftungen von den betroffenen Betrieben verlangen, da damit die Kosten der Corona-Krise nicht nur auf die Unternehmen verlagert werden würden, sondern sogar auf die private Sphäre der Unternehmer – also der Privatpersonen, die mit allem Besitz bis zur eigenen Wohnung haften würden.
"Daher ist von staatlicher Seite ein höherer Garantieanteil als 80% sicherlich sinnvoll, um diesen toxischen Vorgang zu vermeiden und dennoch die Banken zur Finanzierung zu bewegen. Wir danken der Bundesregierung für ihr unermüdliches Engagement und dafür, dies in den Richtlinien zum Schutz der unternehmerischen Bevölkerung klar und explizit sicherzustellen", sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, im Namen des HV-Präsidiums.
Stundungen & Kredite alleine reichen nicht
Nachdem das Epidemiegesetz – das zwischen 1950 und 15. März 2020 für Fälle wie die Corona-Pandemie eigentlich vorgesehen war, um entgangene Vermögensverluste direkt betroffener Unternehmen auszugleichen – ausgesetzt wurde, darf es jetzt keinesfalls nur bei Stundungen (die das reinen Verschieben der Schuld nach hinten hin bedeuten) und bloßen Kreditfinanzierungen bleiben, die eben von den Betroffenen alleine zurückzuzahlen sind.
Daher appelliert der Handelsverband an die politischen Entscheidungsträger, im 15 Mrd. Euro Nothilfefonds neben einem möglichst hohen Staatshaftungsanteil am Kreditvolumen auch die Rolle der Banken und deren Verpflichtungen klar zu regeln. Neben einer Haftungsgarantie mit nachträglichen Zuschüssen braucht es auch sofortige, direkte Eigenkapitalspritzen gerade für die mittelständische Wirtschaft.
Staatliche Direktzuschüsse unumgänglich
Der Handelsverband warnt bereits seit Wochen vor einem Kombinationsinstrument, das Zuschüsse nur über den Umweg der Kreditfinanzierung ermöglicht. Fixkosten wie Miet- und Pachtzahlungen, die in der Krise weitergaloppieren, aber auch Kosten für verderbliche Ware oder Saisonware, die jetzt Corona-bedingt nicht verkauft werden darf, müssen durch Zuschüsse abgegolten werden.
"Wir appellieren daher an die Bundesregierung, entsprechende direkte Eigenkapitalspritzen vorzusehen und hoffen auf eine rasche Lösung. Der Fokus muss auf KMU aller Branchen liegen, aber auch die beschäftigungsintensiven filialisierten Unternehmen, die gemeinsam das volkswirtschaftliche Rückgrat Österreichs bilden, brauchen jetzt dringend Stützung", so Will.
Banken gefordert – Kapital-Puffer sind vorhanden
Die heimischen Banken haben bereits öffentlich in Aussicht gestellt, dass sie alle Maßnahmen treffen werden, um die österreichischen Unternehmen, die durch Corona in Mitleidenschaft gezogen werden, auch durch die Krise zu bringen. Auf dieses Versprechen bauen die heimischen Unternehmen jetzt mehr denn je.
"Die österreichischen Banken haben ihre Kapitalausstattungen seit der Finanzkrise 2008 erfreulicherweise stark erhöht. Genau diese Puffer müssen jetzt verfügbar gemacht werden, um die Liquiditätsversorgung der heimischen Unternehmen sicherzustellen", erklärt Handelsverband-Präsident Stephan Mayer-Heinisch.
Schuldenmoratorium für Bankkredite wertvoll
Zurzeit arbeitet die Bundesregierung wegen der Corona-Krise auch an einem Schuldenmoratorium für Bankkredite. "Egal, ob es auf eine gesetzliche Regelung oder auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken hinausläuft, wir brauchen zeitnahe ein Moratorium für Schulden, etwa das Aussetzen der Kreditraten für 3 bis 6 Monate, und danken dem Finanzminister für seinen Einsatz", so Mayer-Heinisch abschließend. (red)