WIEN. Bezahlen mit Bankomatkarte oder Kreditkarte per NFC-Funktion, also durch bloßes Hinhalten der Karte an ein Lesegerät ohne PIN oder Unterschrift, ist in Österreich mittlerweile zum Standard und Erfolgsmodell geworden. Im Jahr 2019 wurden laut Statista 68% der Gesamttransaktionen mit Bankomatkarten bereits kontaktlos abgewickelt, ein Anstieg von fast 50% im Vergleich zum Vorjahr. Der Mehrwert für Kunden und Händler ist einfach erklärt: Convenience lautet das Zauberwort. Durch den schnelleren Bezahlvorgang verkürzen sich die Warteschlangen an den Kassen erheblich.
Kontaktloses Bezahlen ist jedoch nicht nur mittels Bankomatkarte (Debitkarte) oder Kreditkarte möglich. Die Smartphone-Hersteller haben nachgezogen und ihre Geräte ebenfalls mit einer NFC-Schnittstelle ausgerüstet. Das Problem: Nicht alle Kunden profitieren davon. Die NFC-Schnittstelle ist nur bei Android-Geräten für Bezahl-Apps aller Banken und Dienstleister frei verfügbar. Apple hingegen beschränkt die Nutzung des NFC-Chips des iPhones auf sein eigenes Zahlungssystem "Apple Pay". Dadurch hat das profitabelste Technologie-Unternehmen der Welt die Macht zu bestimmen, mit welchen Banken kooperiert wird und wer folglich die bei Kunden beliebte Bezahlmethode anbieten darf. Hinzu kommt, dass der Nutzeranteil von Apples mobilem Betriebssystem "iOS" in Österreich mittlerweile bei rund 30% liegt. Dies führt zu einer starken Eingriffsmöglichkeit und damit zu einer potentiellen Verzerrung am Markt.
Lex Apple Pay: Deutschland als Vorreiter
In Deutschland hat der Bundestag bereits auf diese Entwicklung reagiert und Ende 2019 gesetzlich festgelegt, dass Infrastruktur-Betreiber Zahlungsdiensten gegen angemessenes Entgelt Zugang zur Infrastruktur gewähren müssen. Apple soll demnach allen Banken Zugriff auf die Hardware gewähren müssen.
Ein ähnliches Gesetz wäre auch für Österreich wünschenswert und dringend erforderlich. "Das kontaktlose Bezahlen per NFC-Funktion ist für den Konsumenten schnell, unkompliziert und bequem. Ein rascher Bezahlvorgang trägt auch wesentlich zu einem positiven Einkaufserlebnis bei. Keinem Kunden sollte die Bezahlung per Handy verwehrt bleiben, nur weil sich seine Hausbank nicht mit Apple über eine Kooperation einigen konnte. Daher brauchen wir schnellstmöglich eine gesetzliche Verpflichtung für große Digitalkonzerne, bestimmte technische Infrastrukturleistungen wie die NFC-Schnittstellen zur Verfügung stellen zu müssen", erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.
"Digitalinfrastrukturgesetz“ gegen monopolistische Entwicklungen
Dies würde auch der Intention des neuen Regierungsprogramms der türkis-grünen Bundesregierung entsprechen, wo im Kapitel "Digitalisierung & Innovation“ eine faire Gestaltung der digitalen Plattformökonomie in Österreich explizit genannt wird. So sollen Innovation aus dem In- und Ausland zwar gefördert und zugelassen werden, aber der Wettbewerb mit traditionellen Geschäftsmodellen fair gestaltet sein.
"Die Zeiten haben sich durch den weltweiten Siegeszug der Plattformökonomie geändert. Der Staat muss die Souveränität auch im digitalen Kontext sicherstellen. Daher braucht es eine Art 'Digitalinfrastrukturgesetz' als große Klammer, um auf monopolistische Entwicklungen künftig besser reagieren zu können", so Rainer Will abschließend. (red)