WIEN. „Mit der heutigen Ankündigung des Finanzministers wird ein wichtiger Baustein bei der Lebensmittelweitergabe zwischen Lebensmittelhandel und Tafeln sowie Sozialeinrichtungen geschlossen. Diese steuerliche Anpassung ist ein echter Gamechanger, denn damit können die Betriebe künftig noch leichter spenden. Im letzten Jahrzehnt hat sich das Spendenaufkommen bei Lebensmitteln zwar verdreifacht, allerdings ist auch der Bedarf durch die Teuerungskrise um 25 Prozent angestiegen“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des überparteilichen Handelsverbandes und langjähriger Beirat der Tafel Österreich.
Steuerbefreiung erleichtert Weitergabe in Handel, Produktion und Gastronomie
Lebensmittel sind kostbar, daher setzt der Handel schon seit vielen Jahren freiwillige Initiativen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und die Weitergabe an Sozialorganisationen aktiv zu fördern. Supermärkte geben nicht mehr verkäufliche, aber noch genießbare Lebensmittel an Tafeln und andere Sozialeinrichtungen weiter. Maßnahmen, die in anderen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben werden mussten, sind in Österreich längst gelebte Realität.
„Durch die Steuerbefreiung bei Lebensmittelspenden ab 2025 wird auch die Weitergabe von Vorstufen des Lebensmittelhandels, etwa der landwirtschaftlichen Erzeugung, Produktion aber auch der Gastronomie, wo noch viel zu holen ist, deutlich erleichtert“, ist Will überzeugt.
Lebensmittelhandel spendet jährlich 20.000 Tonnen Lebensmittel an Sozialeinrichtungen
Der gesamte Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelgroßhandel ist für weniger als 9% der Lebensmittelverschwendung verantwortlich. Gleichzeitig sind die heimischen Handelsbetriebe aber die größten Spender von Lebensmitteln an gemeinnützige Einrichtungen. Die Branche ist im internationalen Vergleich ein absoluter Vorreiter und spendet jährlich 20.000 Tonnen Lebensmittel an soziale Organisationen. Darüber hinaus werden 10.000 Tonnen an nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln zur Futtermittelherstellung verwertet.
„Lebensmittel werden bei uns nur dann entsorgt, wenn sie nicht mehr für den Verzehr geeignet sind und auch nicht mehr zu Futtermitteln verarbeitet werden können. Das betrifft im Schnitt weniger als 0,5 Prozent des Gesamtsortiments“, bestätigt Rainer Will.
Langjährige HV-Forderung nach mehr Rechtssicherheit wird bis 2025 umgesetzt
In den vergangenen Jahren ist der Handelsverband im Bereich der Lebensmittelspenden vehement für mehr Rechtssicherheit für Händler eingetreten. Der Hintergrund: In Österreich ist der Handel steuer- und lebensmittelrechtlich gezwungen, bei der Weitergabe von Lebensmitteln in einem Graubereich zu agieren. So müssen Lebensmittel vor der Weitergabe als Verderb deklariert werden, um die Vorsteuer anwenden zu können. Bedingung dafür wäre allerdings, dass die Waren nicht mehr verkäuflich/verkehrstauglich sind. Damit dürften sie aber auch nicht mehr über Sozialeinrichtungen in Verkehr gebracht werden.
„Dieser rechtliche Graubereich wird nun erfreulicherweise klar geregelt, indem Lebensmittelspenden an gemeinnützige Organisationen von der Umsatzsteuer befreit werden. Ein schönes Ostergeschenk für die österreichischen Sozialeinrichtungen und Tafeln“, so Handelssprecher Rainer Will abschließend.