WIEN. Heuer produzieren Österreichs Winzer rund 15 Millionen Liter gärenden Traubenmost – bekannt unter der Bezeichnung „Sturm“. Der fruchtig-frische Saft mit Kohlensäure und wenig Alkohol wird meist beim eigenen Heurigen, auf Bauernmärkten oder über nahe gelegene Gastronomiebetriebe verkauft. Weil das Geschäft mit der prickelnden, nur wenige Tage haltbaren Köstlichkeit durchaus lukrativ ist, kommen in Österreich jedoch auch immer wieder Getränke in den Vertrieb, die die Bezeichnung Sturm auf dem Gebinde tragen, jedoch aus dem Ausland stammen und nur mit Hilfe von Konservierungsmitteln frisch gehalten werden können.
Diesen Trittbrettfahrern schiebt das Weingesetz einen Riegel vor. „Die Etiketten dürfen nur dann mit dem Namen Sturm gekennzeichnet sein, wenn der vergorene Saft aus Trauben stammt, die in Österreich geerntet und verarbeitet worden sind“, erklärt Christina Spangl, Sprecherin der NÖ Landwirtschaftskammer. Darauf sollten die Konsumenten beim Kauf unbedingt achten.
Der Sturm ist eine EU-weit geschützte Marke. Damit will man ein deutliches Unterscheidungsmerkmal zu der Importware setzen, die unter Phantasienamen - wie etwa „Herbstwind“ - in manchen Handelsregalen landet. Kellereiinspektoren überprüfen, ob der Sturm auch tatsächlich aus Saft von österreichischen Trauben besteht.
Aufgrund seiner rasch voranschreitenden Gärung ist der Genuss des prickelnden Traubenmosts ein kurzes Vergnügen. In der Regel gelangt Sturm ab einem Alkoholgehalt von vier Prozent in den Verkauf. Sobald sich die Gärung verzogen hat und der Saft noch trüb ist, nennt man ihn dann „Staubiger“. (red)