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© APA / Werner Kerschbaummayer

Rudolf Haberleitner.

Redaktion 14.09.2020

Prozess um Dayli-Pleite geht weiter

Der im vergangenen Jahr begonnene Prozess gegen Ex-Dayli-Chef Rudolf Haberleitner und einen weiteren Angeklagten wegen der Pleite der Drogeriemarktkette im Jahr 2013 wird am 22. September 2020 fortgesetzt.

LINZ. Zuletzt waren in dem Verfahren mehrere Verhandlungstermine abberaumt worden. Investor Haberleitner hatte mit 31. Juli 2012 über die Restrukturierungsgesellschaft TAP 09 1.350 Standorte der insolventen deutschen Schlecker Drogeriekette übernommen. Mit dem Konzept eines modernen Tante-Emma-Ladens wollte er die in Dayli umbenannten Filialen retten. Nach einem Jahr war das Vorhaben gescheitert und Dayli meldete Insolvenz an. 3.500 Beschäftigte, vor allem Frauen, verloren ihre Jobs. Die im Insolvenzverfahren anerkannten Forderungen beliefen sich auf 112,9 Mio. Euro.

Haberleitner und einem weiteren Geschäftsführer wird vorgeworfen, ab August 2012 Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen nicht oder nur so geführt zu haben, dass ein zeitnaher Überblick über die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wurde. Wegen des Vorwurfs grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen müssen sich die beiden seit Juni des vergangenen Jahres in Linz in einem Strafprozess verantworten.

Haberleitner hatte bereits zu Prozessauftakt die Schuld an der Insolvenz von sich gewiesen. Nicht Zahlungsunfähigkeit, sondern der Einfluss Dritter habe zur Insolvenz geführt. Der "von Politik und Gewerkschaft erzwungene Ausstieg" des Investors Novomatic im Mai 2013 sei der Anfang vom Ende gewesen. Daraufhin seien "zwei Banken abgesprungen".

Der von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige kam zu dem Schluss, die Zahlungsunfähigkeit hätte früher erkannt werden können, wenn direkt nach der Übernahme wie vorgeschrieben ein Aufsichtsrat bestellt und damit Ende September ein Quartalsbericht vorgelegt worden wäre, hätte spätestens im November 2012 die Zahlungsunfähigkeit erkannt werden können. Zudem hätte der Verlauf der Liquiditätsentwicklung gezeigt, dass das Geschäftserweiterungskonzept nicht funktioniere. Somit wäre es "die unternehmerische Pflicht" eines "sorgfaltspflichtigen Geschäftsführers" gewesen, einen Plan B zu verfolgen.

Thema des Prozesses ist auch der laut Anklage überhöhte Geschäftsführerbezug des Ex-Dayli-Chefs. Der Sachverständige errechnete ein Jahresfixum von 250.000 Euro als höchst angemessen. Laut Gutachter finde der Angeklagte einen Betrag in "dreifacher Höhe" entsprechend. Der Verteidiger rechtfertigte dies u. a. mit dem erhöhten Klagsrisiko sowie einem Mehr an Arbeitsaufwand als Sanierungsgeschäftsführer. Ein Argument, das der Sachverständige im Fall Haberleitner nicht gelten lassen wollte. Dieser sei auch alleiniger Gesellschafter gewesen, was nicht zu "entkoppeln" sei. Ein Sanierungserfolg wäre auch von ihm allein lukriert worden, hielt er fest. (red)

 

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