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© dm/Marco Riebler

Redaktion 25.03.2021

Regierung kann OTC-Liberalisierung weiter verzögern

Nach negativem Erkenntnis des VfGH.

SALZBURG / WALS. Der Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit war von dm drogerie markt eingebracht worden: „Bei der Bekämpfung des Apothekenmonopols auf rezeptfreie Arzneimittel geht es uns um die Interessen unserer Kunden, die sich bessere Preise für geprüfte Qualität wünschen, und um Fairness gegenüber den Drogisten. Es liegt an der Politik, verkrustete Strukturen aus der Vergangenheit zeitgemäß zu modernisieren und eine Bevormundung der Bürger zu beseitigen, wie es viele EU-Länder längst getan haben. Hätte der VfGH eine Verfassungswidrigkeit bestätigt, dann hätte die Regierung dieses überfällige Vorhaben nicht weiter verzögern können. Denn auf Dauer wird sich dieser längst überholte Zustand sicher nicht aufrechterhalten lassen“, kommentiert dm- Geschäftsführer Harald Bauer das Ergebnis der Prüfung.

Auf welcher sachlichen Grundlage seitens der Beamtenschaft in den Ministerien suggeriert werde, der durchschnittliche Verbraucher würde vor jeder Einnahme einer Kohletablette einen Apotheker kontaktieren und vor jedem Online-Versand würde ein Beratungsgespräch geführt, sei überhaupt nicht nachvollziehbar: „Die Formulierungen in den Stellungnahmen der Ministerien sind praktisch wortident mit jenen, die von den Apothekervertretern verbreitet werden.“ Letztendlich sei der Gerichtshof aber dieser Darstellung gefolgt, zeigt sich Harald Bauer enttäuscht.

Wettbewerb schafft bessere Beratung und Serviceleistungen
Mehr Wettbewerb würde nicht nur bessere Preise vom Hersteller bis zum Endverbraucher bringen, sondern auch Serviceleistungen und Beratung würden sich verbessern, wenn sich alle Beteiligten für ihre Kunden mehr ins Zeug legen müssten: „Das zeigt der Blick in andere europäische Länder, und aus diesem Grund hat auch die Bundeswettbewerbsbehörde mehrfach eine Liberalisierung gefordert“, so Bauer. Zudem sei es absolut nicht nachvollziehbar, dass ein Kunde auf der Website einer österreichischen Apotheke auf ,kaufen‘ klicken könne, nicht aber im Webshop einer österreichischen Drogerie – „nämlich auch dann nicht, wenn wir genau wie die Apotheke eine pharmazeutische Beratung über Telefon und E-Mail anbieten“, sieht Harald Bauer eine grobe Ungleichbehandlung. Selbst wenn dm in seinen Läden Pharmazeuten zur Beratung einstellt, wäre eine Abgabe von OTC nicht erlaubt.

Ersparnis von 100 Euro jährlich pro Haushalt
„Wir haben errechnet, dass ein durchschnittlicher Haushalt rund 100 Euro pro Jahr einsparen könnte, wenn er Bepanthen, Aspirin und Co. in der Drogerie kaufen dürfte. Zudem zeigt die Lebensrealität, dass ein großer Teil der Verwendung rezeptfreier Arzneimittel fernab von pharmazeutischer Beratung stattfindet. Denn bei typischen Alltagsbeschwerden bedienen sich die Menschen an den Vorräten des häuslichen Arzneimittelschranks, ohne extra einen Apotheker zu befragen“, stellt Harald Bauer klar. Genau aus diesem Grund spreche man bei OTC von „Selbstmedikation".

Preisgünstige OTC für dm-Kunden
Mangels Aussicht auf rasche Änderungen auf gesetzlicher Ebene wird bei dm bereits an neuen Kooperationen und Serviceleistungen gearbeitet, um den Kunden dennoch einen Zugang zu rezeptfreien Arzneimitteln zu attraktiven Preisen und höchsten Qualitätsstandards zu ermöglichen. Geprüft werden Kooperationen ähnlich der früheren Zusammenarbeit mit der Versandapotheke Zur-Rose, aber auch neue, integrative Ansätze. „Und wir werden uns weiterhin für gesetzliche Regelungen einsetzen, die die Interessen der Konsumenten in einer zeitgemäßen Form in den Mittelpunkt stellen und die der Mündigkeit der Bürger gerecht werden“, kündigt Harald Bauer an. Seitens dm wird die Entscheidung des VfGH im nächsten Schritt im Detail analysiert. „Im Zuge dessen wird zudem geklärt, ob wir den Apothekenvorbehalt auf europäischer Ebene überprüfen lassen, was vom Verfassungsgerichtshof nicht behandelt wurde“, gibt sich Bauer kämpferisch. (red)

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