WIEN. Seit Jahresanfang 2023 müssen digitale Plattformen wie willhaben steuerrelevante Informationen über Privatverkäufe ab 2.000 € Jahresumsatz an das Finanzamt weitergeben. Aufgrund erhöhter Anfragen ortet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung rechtliche Verunsicherung bei privaten Onlineverkäufern. Denn liegt aufgrund von Onlineverkäufen eine gewerbliche Tätigkeit vor, ergeben sich unter anderem steuer-, haftungs-, sozialversicherungs- und gewerberechtliche Verpflichtungen.
Auch Anbieter, die mehr als 30 Transaktionen im Jahr getätigt haben, sind betroffen. „Voraussetzung ist, dass die Bezahlung nachweislich über die Plattform erfolgt ist”, betont Ingo Kaufmann, Mitglied des D.A.S.-Vorstands. (red)