SALZBURG. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Ermittlungen gegen den Grünen Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs eingestellt. Der Salzburger Politiker war vom Spar-Konzern angezeigt worden, nachdem er sich gegen eine Vergrößerung des Einkaufszentrums Europark in der Stadt Salzburg ausgesprochen hatte. Es konnte kein Befugnismissbrauch durch Schellhorn nachgewiesen werden, lautete die Begründung der Verfahrenseinstellung.
Das Veto des Landessprechers der Grünen soll auch für Missstimmung mit dem Koalitionspartner ÖVP in der Landesregierung gesorgt haben. Im Dezember 2021 lehnten die Grünen bereits zum zweiten Mal die Erweiterung ab. LHStv. Schellhorn, einziges Grünes - aber ressortmäßig nicht zuständiges - Mitglied der Landesregierung, erklärte, dass er die notwendige Standort-Verordnung nicht unterschreiben werde, für die Einstimmigkeit notwendig gewesen wäre. Die Europark-Betreiber forderten ein Machtwort von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) und brachten schließlich eine Anzeige ein.
In einer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Salzburg begründete Schellhorn sein Nein nach seiner Durchsicht von Amtsberichten sowie Rechts- und Planungsgutachten unter anderem damit, dass eine Erweiterung des Einkaufszentrums den raumordnungspolitischen Zielen des Landes Salzburg widersprechen würde, negative Auswirkungen auf den Ortskern habe und auch die Lärm- und Luftschadstoffbelastung zunehmen würde.
Der Grüne Landessprecher hatte bereits mehrmals gegenüber Medien sein Veto mit dem Schutz der Regionen und des kleinstrukturierten Handels begründet. Seit 2015 habe sich der Kaufkraftabfluss noch verstärkt, dazu kämen die Auswirkungen der Pandemie. Die Erweiterung würde eine Kaufkraftverschiebung von 80 Mio. € bedeuten. Laut Gutachten würde das für den Handel bis hinein in den Pongau oder nach Bayern Umsatzeinbußen von etwa zehn Prozent bedeuten. "Das ist die Butter auf dem Brot, die für das wirtschaftliche Überleben notwendig ist." Weiters sei im Amtsbericht festgestellt worden, dass die Lärm- und Luftbelastung schon jetzt "die Grenzen einer Gesundheitsgefährdung überschreiten", mit der Erweiterung würde das noch zunehmen.
Der Spar-Konzern hatte allerdings einen Rechtsanspruch für die Erweiterung gesehen und den Politiker angezeigt. Er warf ihm vor, seine Zustimmung "aus rein symbolpolitischen Gründen im Dezember 2021 verweigert" zu haben. Neben dem positiven Amtsbericht der Fachabteilung des Amtes der Landesregierung würden alle Genehmigungsvoraussetzungen für die Erlassung einer Standortverordnung zur Erweiterung des Europark vorliegen. "Von namhaften Rechtsexperten" habe man die Sache prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass die "Verweigerung der Zustimmung pflichtwidrig war und ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt".
Der Europark mit einer Fläche von aktuell 50.700 m2 gilt als das Flaggschiff der SES Spar Shopping Centers. In der Benchmark "Umsatz pro Quadratmeter" liegt der Salzburger Konsumtempel im europäischen Spitzenfeld. Seit gut zehn Jahren will die Spar-Tochter dort die Verkaufsfläche erweitern. 2015 lehnte die Landesregierung die Ausbaupläne aller großen Einkaufszentren des Landes aber geschlossen ab. Die damals zuständige LHStv. Astrid Rössler (Grüne) hatte auch ihre ÖVP-Kollegen in der Regierung überzeugt, dass durch die Erweiterungen ein enormer Kaufkraftabfluss weit über die Stadtgrenzen Salzburgs hinaus zu befürchten sei.
Der Europark fand sich nicht damit ab und reichte erneut einen Antrag zur Erweiterung um 14.000 m2 ein, der laut SES alle erforderlichen - und positiv ausgefallenen - Gutachten enthält. Das Land stutzte allerdings die Fläche auf 8.500 m2 zusammen und startete ein Hörungsverfahren. Ende 2021 lag die Standort-Verordnung von Raumordnungs-Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) zur Unterschrift vor.
Marcus Wild, Vorstand der Spar AG, hatte gegenüber der APA von einem "großen Thema der Rechtsstaatlichkeit" gesprochen. Seiner Ansicht nach habe der Europark sehr wohl Rechtsanspruch auf die Erweiterung, "weil wir in einem Rechtsstaat leben und alle rechtsstaatlichen Anforderungen erfüllt haben". Wild wies darauf hin, dass Schellhorn gar nicht für Raumordnung zuständig sei, "er erwartet sich offenbar politisches Kleingeld". Letztlich sei dies "ein unwürdiges Schauspiel der gesamten Landesregierung". "Wir haben alle Gutachten zweimal gebracht, wir haben alles erfüllt, was das Raumordnungsgesetz vorschreibt, wir haben sogar alle Anforderungen der Grünen erfüllt: keine neue Flächenversiegelung, Anschluss an den öffentlichen Verkehr, zentrale Lage."
Laut Staatsanwaltschaft wäre ein Befugnismissbrauch durch den angezeigten Politiker nur dann der Fall gewesen, wenn er sich von gesetzesfremden Motiven - etwa von Sympathie oder Antipathie - leiten gelassen hätte, wie eine Sprecherin gegenüber der APA am Montag, 30. August 2022, erläuterte. Der Spar-Konzern könne nun die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft anfordern und beim Landesgericht eine Fortführung des Ermittlungsverfahrens beantragen. Dafür müssten aber Gründe wie neue Beweismittel oder eine etwaige Gesetzesverletzung angeführt werden. (APA)