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Prävention Es gibt Maßnahmen für Unternehmen, die dem Schutz vor Trickbetrügern dienen sollen.

Redaktion 01.03.2019

Vermehrt Betrug bei Bestellungen

Immer mehr Lieferanten in Österreich werden Opfer des neuen Trickbetrugs „Fake Buyer Fraud”.

WIEN. Laut Kriminalstatistik ist die Zahl der angezeigten Fälle von Wirtschaftskriminalität in Österreich von 2008 bis 2017 von 43.252 auf 55.308 Fälle gestiegen. Bei Cybercrime gab es einen Zuwachs von 3.291 auf 16.804 Fälle. Zugleich dürfte die Dunkelziffer höher liegen. Viele Fälle spielen sich auch bei Geschäftsbeziehungen im Ausland ab. „Einen typischen Fall von Fake Buyer Fraud gibt es nicht”, stellt Peter Androsch, Geschäftsführer des Kreditversicherungsmaklers A.C.I.C., klar.

Schutz vor Trickbetrug

Die Vorgehensweise der Kriminellen ist meist ähnlich: Sie hacken die EDV-Systeme langjähriger Businesskunden, nehmen deren Identität an und bestellen bei deren Lieferanten exakt die gleichen Waren wie immer. Die vermeintlichen Kunden lassen sich die Ware diesmal allerdings in ein anderes Lager liefern. Die auf Ziel gekaufte Ware wird übernommen, aber nie bezahlt. Androsch erklärt, welche Warnsignale es gibt und wie sich Unternehmen vor Fake Orders schützen können. Neben der Sorgfalt bei der Auswahl der Kreditversicherung spiele vor allem die Prävention eine wichtige Rolle für die Lieferanten.

Mitarbeiter sollten sensibilisiert werden, dass langjährige Geschäftsbeziehungen besonders anfällig für Fake Orders sind. Betrüger bevorzugen die Identität von Bestandskunden. Regeln, deren Einhaltung von den Mitarbeitern dokumentiert werden müssen, können im Ernstfall zur Aufklärung eines potenziellen Betrugs beitragen.
Besonders zu achten ist auf das Wording in E-Mails; hier werden Trickbetrüger immer geschickter. Die E-Mail-Adresse selbst könne minimal vom Original abweichen, auch hier lohnt sich ein Check. Bei Zweifeln solle man direkt den Kunden rückrufen und nachfragen, keinesfalls aber die Kontaktdaten in der vermeintlichen Fake Mail verwenden. Laut Androsch sei jede Mitteilung des Kunden, dass es eine Änderung seiner Kontaktdaten, Kontoverbindung oder Lieferadresse gibt, als verdächtig anzusehen. Weicht der Sitz des Kunden von der Lieferadresse ab, kann ein Blick in einen Onlinekartendienst bzw. in Street View Aufschluss geben.

Schäden nicht gedeckt

Androsch, der die Entwicklung im Kreditversicherungsmarkt seit Jahren beobachtet, merkt an: „Diese Art von Bestellbetrug betrifft ebenfalls den B2B-Bereich und verursacht daher große Schäden, falls ein Unternehmen den Betrügern auf den Leim geht.” Diese Form von Trickbetrug sei mit einer herkömmlichen Warenkreditversicherung nämlich nicht abgedeckt. Da die falschen Bestellungen bei Lieferanten mittlerweile aber immer häufiger auftreten, bieten nun einige Kreditversicherer bereits Ergänzungen zu bestehenden Versicherungspolizzen an. (nis)

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